Rettungsdienst
Sicherheit |
Aufgabe des Rettungsdienstes ist es, bei Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen und die Transportfähigkeit herzustellen sowie diese Personen unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden in ein geeignetes Krankenhaus zu bringen. Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge von Verletzung, Krankheit oder sonstigen Umständen entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten.
Weiterhin ist es Aufgabe des Rettungsdienstes, Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung zu befördern (qualifizierter Krankentransport).
Patienten, die während des Transports nicht der technischen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens oder der fachgerechten Betreuung bedürfen (nicht-qualifizierter Krankentransport), sind nicht vom Rettungsdienst sondern von den darauf spezialisierten Taxi- bzw. Mietwagenunternehmen zu transportieren.
Rechtsgrundlage
In Nordrhein-Westfalen ist der Rettungsdienst auf der Grundlage des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG) organisiert. In § 6 dieses Gesetzes werden die Kreise und kreisfreien Städten verpflichtet, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und des Krankentransportes sicherzustellen (Träger des Rettungsdienstes).
Träger von Rettungswachen sind neben den Kreisen und kreisfreien Städten auch die großen kreisangehörigen Städte und ggf. auch die mittleren kreisangehörigen Städte.
Der Betrieb von Rettungswachen kann letztlich nach § 13 RettG auf Dritte, z. B. die freiwilligen Hilfsorganisationen, übertragen werden.
Die bedarfsgerechte Organisation des Rettungsdienstes stellt der Bedarfsplan sicher, der nach § 12 aufzustellen und kontinuierlich fortzuschreiben ist.
Struktur
Für den "Regelrettungsdienst" sieht der Bedarfsplan drei Rettungswachen in Neuss, zwei Wachen in Dormagen sowie jeweils eine Wache in Grevenbroich, Meerbusch, Korschenbroich und Jüchen vor, die zusammen das gesamte Kreisgebiet abdecken.
Darüber hinaus werden Notärzte von zwei Standorten in Neuss sowie jeweils einem Standort in Dormagen, Grevenbroich und Meerbusch zum Einsatzort gebracht, ferner besteht eine Versorgungsvereinbarung mit der Stadt Mönchengladbach.
Zur Sicherstellung der Luftrettung ist der Rhein-Kreis Neuss an den Trägergemeinschaften der Rettungshubschrauber Christoph 3 (Köln) und Christoph 9 (Duisburg) beteiligt.
Die Kreisleitstelle in Neuss nimmt Notrufe entgegen, führt die Alarmierung durch und koordiniert und leitet die rettungsdienstlichen Einsätze.
Der Rhein-Kreis Neuss als Träger des Rettungsdienstes ist zugleich Träger von drei Rettungswachen, die vom Deutschen Roten Kreuz (Grevenbroich), der Johanniter-Unfall-Hilfe (Meerbusch) und dem Malteser Hilfsdienst (Jüchen) betrieben werden.
Die Stadt Neuss als Trägerin von drei Rettungswachen lässt diese durch das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und den Malteser Hilfsdienst betreiben.
Die Stadt Dormagen ist Trägerin von zwei Rettungswachen und betreibt diese mit ihrer Feuerwehr selbst.