Erweiterung der rettungsdienstlichen Vorhaltung
Sicherheit |
Aufgabe des Rettungsdienstes ist es, neben der Notfallrettung und dem Krankentransport auch bei einem Massenanfall von Verletzten das individualmedizinische Versorgungsniveau zu erhalten oder möglichst schnell zu erreichen. Der Träger des Rettungsdienstes trifft Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden hat der Landrat nachfolgende Gruppen als Institutionen des Rettungsdienstes gebildet:
Gruppe "Leitender Notarzt"
Die Gruppe "Leitender Notarzt" (LNA) besteht aus Ärzten, die die freiwillige Verpflichtung gegenüber dem Rhein-Kreis Neuss eingegangen sind, in nachfolgenden Aufgabenbereichen tätig zu werden:
- Präventive Funktion: Beratung in medizinischen Belangen vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des Rettungsdienstes
- Situativer Einsatz: Notfallmedizinische Leitung der Einsätze bei einer größeren Anzahl verletzter oder erkrankter Personen, Leitung, Überwachung und Koordinierung aller rettungs- und sanitätsdienstlichen Maßnahmen
Gruppe "Organisatorischer Leiter Rettungsdienst"
Die Gruppe "Organisatorischer Leiter Rettungsdienst" (OrgL) besteht aus Mitgliedern der Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst sowie der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dormagen. Es handelt sich um in der Notfallrettung erfahrene Mitarbeiter der Organisationen, die die Funktion aufgrund freiwilliger Verpflichtung gegenüber dem Rhein-Kreis Neuss übernommen haben.
Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst hat primär die Aufgabe, die Führungsorganisation bei einem Massenanfall von Verletzten zu verstärken.
Schnelleinsatzgruppen Rettungsdienst
Bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV) ist der Rettungsdienst zu verstärken. Es ist sicherzustellen, dass geeignete Einsatzkräfte schnell alarmiert und in den Einsatz gebracht werden, um so schnell wie möglich die individualmedizinische Versorgung der Verletzten sicher zu stellen. Für den Bereich des Rhein-Kreises Neuss werden derzeit vier Schnelleinsatzgruppen Rettungsdienst (SEG Rett) im Bereich der Hilfsorganisationen vorgehalten.
Schnelleinsatzgruppe Behandlungsplatz
Bei einem Massenanfall von Verletzten, bei dem mit den personellen und sachlichen Ressourcen des Regelrettungsdienstes und der Schnelleinsatzgruppe Rettungsdienst die individual-medizinische Versorgung der Verletzten in einer angemessenen Zeit nicht sichergestellt werden kann, kommt die aus ehrenamtlichen Helfern der im Kreisgebiet tätigen Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks zusammengestellte Komponente "Schnelleinsatzgruppe Behandlungsplatz" (SEG BHP)zum Tragen. Sie hat die Aufgabe, einen Behandlungsplatz für bis zu 50 Patienten aufzubauen und zu betreiben.
Schnelleinsatzgruppe Betreuungsplatz
Bei einer Vielzahl von Schadenereignissen ergibt sich die Notwendigkeit, eine Betreuung von Personen, die keiner unmittelbaren medizinischen Versorgung bedürfen, zu gewährleisten. Um auch für eine größere Zahl von Betroffenen neben dem Schutz vor der Witterung auch Verpflegung, psychosoziale Unterstützung und in geringem Umfang medizinische Versorgung sicherstellen zu können, hält der Rhein-Kreis Neuss auf Basis des Konzeptes Betreuungsplatz 500 des Landes Nordrhein-Westfalen eine Schnelleinsatzgruppe Betreuungsplatz (SEG BTP) vor. Deren Aufgabe ist es, während oder unmittelbar nach einem Schadensereignis bis zu 500 Betroffene über einen Zeitraum von 24 Stunden zu betreuen. Darüber hinaus versuchen die ehrenamtlichen Helfer, den Informationsbedarf der Betreuten zu decken. Dazu zählt auch die Registrierung aller Personen, damit Angehörige, die sich aus den Augen verloren haben, wieder zusammengeführt werden können (s. hierzu auch den Artikel Krisenhotline).
Das Personal in einer Sollstärke von 86 Helfern wird von den Hilfsorganisationen DRK, JUH, dem THW sowie Kräften der Notfallseelsorge gestellt.