Virtuelle Poststelle
Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Der Rhein-Kreis Neuss bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung. Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Nach allgemeinen Grundsätzen sowie den §§ 126a und 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Unterschieden wird zwischen formfreie Vorgängen und formgebundenen Vorgängen, für die das jeweilige Gesetz eine bestimmte Form vorschreibt (beispielsweise Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift). Mit der Einrichtung einer virtuellen Poststelle (VPS) und einer zentralen DE-Mail Eingangsadresse bietet wir Ihnen die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation für formgebundene Vorgänge.
Formfreie elektronische Kommunikation
Für die formfreie Kommunikation haben wir folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:
info(at)rhein-kreis-neuss.de
Eine formfreie E-Mail können Sie auch auch an alle auf www.rhein-kreis-neuss.de angebotenen oder auf unseren Briefköpfen angegebenenen E-Mail-Adressen senden.
Wichtig: Sie sollten hierbei immer bedenken, dass eine einfache E-Mail wie eine Postkarte zu betrachten ist. Der Inhalt kann auf dem Übertragungsweg für jede technisch versierte Person lesbar sein und grundsätzlich auch verändert werden. Wir bieten Ihnen daher am Seiten-Ende die Möglichkeit, unser sicheres Kontaktformular für formfreie Anfragen zu nutzen.
Bitte senden Sie uns keine elektronischen Nachrichten, deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig als "Einschreiben per E-Mail" bezeichneten Nachrichten werden von uns nicht abgerufen.
Zentrale De-Mail-Adresse
Da De-Mails von den De-Mail-Anbietern verschlüsselt werden, eignen diese sich auch für Mitteilungen, die nicht die Schriftform erfordern aber schützenswerte Informationen beinhalten. Hierfür reicht eine einfache De-Mail ohne Absenderbestätigung und Anmeldung mit einfachem Authentisierungsniveau. Die zentrale De-Mail-Eingangsadresse finden Sie weiter unten.
Formgebunde elektronische Kommunikation
Für Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen beziehungsweise Rechtsfristen in Gang setzen (beispielsweise Schreiben wie Widersprüche und viele Anträge), müssen die Mitteilungen und Anlagedokumente bei elektronsicher Übermittlung nach dem Gesetz entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder per De-Mail mit Absenderbestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes übersandt werden. Diese beiden Formen ersetzen die gesetzlich angeordnete Schriftform (= Unterschrift in der Papierform).
Elektronische Übermittlung durch De-Mail mit Absenderbestätigung
Wir eröffnen den rechtsverbindlichen Zugang für De-Mails unter den nachfolgenden Bedingungen.
Eine De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes ersetzt nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW, nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 87a der Abgabenordnung ebenfalls die Schriftform. Sie können daher auch über De-Mail mit Absenderbestätigung rechtsverbindlich mit der Kreisverwaltung Neuss elektronisch kommunizieren.
De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizieren Versand von elektronischen Nachrichten und Dateianhängen. Für eine absenderbestätigte De-Mail müssen Sie sich an Ihrem De-Mail-Konto mit hohem Authentisierungsniveau anmelden. Um die Anmeldung mit hohem Authentisierungsniveau der Empfängerin oder des Empfängers der Nachricht kenntlich zu machen, bestätigt Ihr De-Mail-Diensteanbieter dies. Hierzu versieht er im Auftrag der Senderin oder des Senders die Nachricht mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie Ihrer De-Mail Dateien anhängen, bezieht sich die qualifizierte elektronische Signatur auch auf diese. Bitte beachten Sie, dass Sie für die absenderbestätigte De-Mail keine pseudonyme De-Mail-Adresse verwenden können.
Werden Dateianhänge an den Rhein-Kreis Neuss versandt, lassen wir aktuell nur nachfolgende Dateiformate zu:
- Portable Document Format (PDF)
- JPEG File Interchange Format (JPG/JPEG)
- Portable Network Graphics (PNG)
Andere, insbesondere ausführbare Dateien (beispielsweise .exe oder .bat) sowie Office-Dateien mit Makros werden nicht entgegen genommen.
Unsere zentrale De-Mail-Eingangsadresse lautet:
info@rhein-kreis-neuss.de-mail.de
Für alle anderen De-Mail-Adressen des Rhein-Kreises Neuss wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet.