Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
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Nach der Empfehlung der Bundesärztekammer vom 23.11.2006 ist der "Ärztliche Leiter Rettungsdienst" (ÄLRD) ein im Rettungsdienst tätiger Arzt, der auf regionaler Ebene die medizinische Kontrolle über den Rettungsdienst wahrnimmt und für die Effektivität und Effizienz der präklinischen notfallmedizinischen Patientenversorgung und -betreuung verantwortlich ist.
Organisationsmodelle
Aufgrund der regional unterschiedlichen Größe und Organisationsstrukturen des Rettungsdienstes können keine verbindlichen Empfehlungen für die Organisationsform zur Institutionalisierung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst gegeben werden. Grundsätzlich unverzichtbar ist die Verknüpfung von klinischer und rettungsdienstlicher Tätigkeit in verantwortlicher Stellung.
Qualifikation
Um die mit dem umfangreichen Aufgabenkatalog und der Bedeutung der Stellung des "Ärztlichen Leiters Rettungsdienst" verbundenen hohen Anforderungen erfüllen zu können, ist eine besondere Qualifikation erforderlich, die sowohl medizinische als auch administrative Kenntnisse erfordert.
Die Qualifikation umfasst:
- eine abgeschlossene Weiterbildung in einem Gebiet mit Bezug zur Notfall- und Intensivmedizin
- den Fachkundenachweis "Rettungsdienst" oder eine von der zuständigen Ärztekammer als vergleichbar anerkannte Qualifikation
- die Qualifikation als "Leitender Notarzt" entsprechend den Empfehlungen der Bundesärztekammer
- Teilnahme an einer speziellen Fortbildung zum "Ärztlichen Leiter Rettungsdienst" entsprechend den Empfehlungen der Bundesärztekammer
- eine langjährige und anhaltende Tätigkeit in der präklinischen und klinischen Notfallmedizin
- Detailkenntnisse der Infrastruktur des Rettungsdienstes und des Gesundheitswesens
- kontinuierliche Fortbildung in den Fachfragen des Aufgabengebietes
- zu erwerbende Kenntnisse in der Systemanalyse, Konzeptentwicklung und Problemlösung im Rettungsdienst
Stellung
Zur Durchführung seiner Aufgabe bedarf der "Ärztliche Leiter Rettungsdienst" einer Stellung, die ihm die Kompetenz zur Durchführung seiner Aufgaben verleiht.
Der "Ärztliche Leiter Rettungsdienst" wird von der für den Rettungsdienst zuständigen Behörde bestellt. Er ist in allen medizinischen Belangen der Durchführung des Rettungsdienstes entscheidungs- und weisungsbefugt:
- in medizinischen Fragen und Belangen gegenüber den durchführenden Organisationen und dem nichtärztlichen Personal und
- in medizinisch-organisatorischen Belangen gegenüber dem ärztlichen Personal im Rettungsdienst
- die den Rettungsdienst durchführenden Organisationen sind ihm gegenüber berichtspflichtig
- berät die zuständige Behörde in allen medizinischen Angelegenheiten des Rettungsdienstes
- ist in verantwortlicher Stellung eingebunden in eine am Notarztdienst beteiligte Abteilung eines Krankenhauses
Aufgaben
Der ÄLRD ist für das medizinische Qualitätsmanagement der Patientenversorgung und -betreuung verantwortlich. Er legt die hierzu erforderlichen Grundsätze fest und wirkt daran mit, dass im Rettungsdienst die notwendigen Strukturen aufgebaut und die Prozessabläufe konstant sach-, zeit- und bedarfsgerecht erbracht werden. Er ist Ansprechpartner für die an der rettungsdienstlichen Versorgung teilnehmenden Personen.
Der "Ärztliche Leiter Rettungsdienst" nimmt u. a. folgende Aufgaben wahr:
1) Einsatzplanung und -bewältigung
Mitwirkung
- bei der Erstellung von rettungsdienstlichen Bedarfsanalysen
- bei der Koordination der Aktivitäten der am Rettungsdienst beteiligten Organisation
- bei der Konzeption der Fahrzeugstrategie in der Leitstelle
- bei besonderen Schadenslagen
Festlegung
- der medizinischen Behandlungsrichtlinien für das nichtärztliche Personal im Rettungsdienst
- der medizinisch-organisatorischen Versorgungsrichtlinien für arztbesetzte Rettungsmittel
- der pharmakologischen und medizinisch-technischen Ausrüstung und Ausstattung im Rettungsdienst
- von Strategien für die Bearbeitung von medizinischen Hilfeersuchen durch die Leitstelle
- von medizin-taktischen Konzepten für die Bewältigung von besonderen Schadenslagen
2.) Qualitätssicherung
Festlegung
- der Dokumentationsinstrumente für den Rettungsdienst
- der Methodenauswahl für die Datenanalyse
- der medizinischen Bewertung der Datenanalyse und Berichtfertigung
Mitwirkung
- bei der Planentwicklung für evtl. notwendige Korrekturmaßnahmen
- bei der Identifikation der zu untersuchenden Systemkomponenten
- bei der Beurteilung der Wirksamkeit durchgeführter Korrekturmaßnahmen
3.) Aus-/Fortbildung
- Richtlinienkompetenz für die notfallmedizinischen Aus- und Fortbildungsinhalte für nichtärztliches Personal im Rettungsdienst (incl. Leitstellenpersonal)
- Erarbeitung von Roh- und Feinzielen für die ärztlichen Unterrichtsthemen der Aus- und Fortbildung für nichtärztliches Personal im Rettungsdienst
- Auswahl und Einweisung von Referenten
- Mitwirkung bei Unterrichtsthemen in der Aus- und Fortbildung von nicht-ärztlichem Rettungsdienstpersonal
- Planung und Koordination der klinischen Aus- und Fortbildung von nichtärztlichem Rettungsdienstpersonal
- Mitwirkung bei der Planung und Koordination der ärztlichen notfallmedizinischen Fortbildung
4.) Gremienarbeit
- Vertretung des Trägers des Rettungsdienstes in medizinischen Fragen in regionalen und überregionalen Gremien, zum Beispiel im Landes- und Bundesverband ÄLRD.