Barrierefreiheit
Nach § 10 b des Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) veröffentlichen die öffentlichen Stellen eine detaillierte, umfassende und klare Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer Webseite oder mobilen Anwendungen.
Der Rhein-Kreis Neuss ist bemüht, die Webseite und mobilen Anwendungen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Fachbegriffe werden nur dort eingesetzt, wo diese zwingend erforderlich sind.
- Abkürzungen erhalten eine lesbare Beschreibung.
- Die Schriftgröße ist skalierbar.
- Texte werden auf allgemeine Verständlichkeit hin überprüft.
- Die Darstellung der Inhalte passt sich dem entsprechenden Gerät an.
- Bilder erhalten einen beschreibenden Text.
Schriftgröße
Über die Tastenkombination "Strg" und "+", bzw. "Strg" und "-", lässt sich die Schriftgröße vergrößern oder verkleinern. Alternativ kann man die "Strg"-Taste gedrückt halten und das Mausrad drehen. Das Design der Webseite passt sich an, so dass die Seite auch weiterhin verwendet werden kann.
Bilder
Unseren Bildern hinterlegen wir alternative Texte. Diese alternativen Texte beschreiben den Inhalt des Bildes, so dass auch diese Inhalte von allen wahrgenommen werden können.
Hinweise zu Formularen und Publikationen
Der Rhein-Kreis Neuss veröffentlicht seine Formulare und Publikationen im PDF Format. Unsere eigenen PDFs werden zunächst barrierefrei aufbereitet und erst dann auf unsere Webseite gestellt. Um sich PDFs anzeigen zu lassen benötigt es eine zusätzliche Software, wie Beispielsweise den Adobe Reader. Die Seite des Herstellers finden Sie unten in den aufgeführten externen Links.
Navigation
Die Navigation unserer Seite erfolgt zunächst oben über die drei Hauptkategorien "Verwaltung & Politik", "Freizeit & Kultur" und "Wirtschaft & Arbeit". Jede dieser Kategorien hat eine weitere Unternavigation auf der linken Seite.
Für eine direktere Navigation bietet der Rhein-Kreis Neuss die so genannte Service-Box an. Diese befindet sich auf jeder Seite oben links. Von dort aus, lassen sich alle Dienstleistungen, Ämter und Einrichtungen, Formulare und Publikationen direkt anspringen. Zudem finden sich dort direkte Sprung-Möglichkeiten zu unseren Öffnungszeiten, die Online Dienste und unsere Kontaktmöglichkeiten.
Suche
Oben rechts befindet sich ein Textfeld für die Volltextsuche. Wird der Suchbegriff nicht gefunden, so schlägt die Suche Alternativen vor.
Gesetzliche Grundlage
In Nordrhein-Westfalen ist zunächst das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) maßgeblich. Das für Soziales zuständige Ministerium erlässt durch Verordnungen detaillierte Bestimmungen. Die EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten öffentlicher Stellen ist umzusetzen.
Durchsetzungsverfahren / Ombudsstelle
Das für den Bereich der Politik für und mit Menschen mit Behinderung federführend zuständige Ministerium richtet eine Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik ein. Diese ist für das Durchsetzungsverfahren im Sinne von Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2016/2102 zuständig.
Zu erreichen ist die Ombudsstelle unter der folgenden E-Mail Adresse:
Kontaktaufnahme bei Mängeln
Sollten Sie Mängel, Kritik oder Anregungen vorbringen wollen, so melden Sie sich bitte bei den unten stehenden Ansprechpartnern oder nutzen Sie das Kontaktformular, welches unten auf jeder unserer Seiten zu finden ist.