Technische Änderung am Fahrzeug
Das Fahrzeug ist bereits zugelassen und wurde technisch verändert, z.B. durch Änderung der Fahrzeugklasse, Leistungsreduzierung des Motorrades oder ähnliches. Das Fahrzeug wurde einem technischen Sachverständigen (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, SAVAG) vorgeführt und die Änderung begutachtet. Anschließend wird diese technische Änderung unter Vorlage des Gutachtens bei der Zulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente eingetragen.
Umschlüsselungen
Eine technische Änderung liegt auch dann vor, wenn eine Umschlüsselung des Fahrzeuges erfolgen soll, weil es seit dem Tag der ersten Zulassung nach einer vorzulegenden Herstellerbescheinigung eine höhere Abgasnorm erfüllt, als in den aktuellen Zulassungsdokumenten eingetragen ist. Dazu gehören auch die nachträgliche Umrüstung eines Rußpartikelfilters.
Wichtiger Hinweis
Der Umtausch des Fahrzeugscheines in die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie des Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei der Bearbeitung Ihres Anliegens gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Die Zulassungsbescheinigung I war bisher der Fahrzeugschein.
Wenn die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist (bzw. werden soll), nicht persönlich erscheint, benötigt die beauftragte Person immer
- eine schriftliche Vollmacht (siehe Downloads),
- den eigenen Lichtbildausweis sowie
- den Lichtbildausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Zulassungsbescheinigung II war bisher der Fahrzeugbrief.
Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung, sofern diese bereits erforderlich war
Technisches Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen, evtl. in Verbindung mit einer notwendigen Einbaubestätigung einer anerkannten Fachwerkstatt
Bei Änderung der Fahrzeugklasse ist eine neue Versicherungsbestätigung erforderlich (EVB)
Diese Kosten entstehen bei uns
ab 11,70 Euro
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Diese Dienststellen helfen Ihnen weiter
Straßenverkehrsamt Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss
Der Servicebereich der Hauptstelle in Neuss hat wie folgt geöffnet:
- montags bis donnerstags
- von 08:00 bis 15:30 Uhr
- freitags
- von 08:00 bis 12:00 Uhr
Straßenverkehrsamt in Grevenbroich
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr, freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Dormagen
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Montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 bis 15:30 Uhr.
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Straßenverkehrsamt in Meerbusch
Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
40667 Meerbusch
Montags von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr. Dienstags und donnerstags ist die Außenstelle nicht geöffnet.