Europäische Koordinierung der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine: EU-Kommission legt Zehn-Punkte-Plan vor
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Die EU will die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine besser koordinieren. Die EU-Kommission hat dazu gemeinsam mit der französischen Ratspräsidentschaft beim Sondertreffen der EU-Innenministerinnen und -minister einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt. Geplant ist unter anderem die Einrichtung einer EU-Registrierungsplattform zum Informationsaustausch über Schutzsuchende sowie ein auf EU-Ebene koordiniertes Konzept für Transport- und Informationsknotenpunkte. Die Kommission wird außerdem besondere Verfahren für die Überstellung unbegleiteter Minderjähriger erarbeiten.
Der Zehn-Punkte-Plan
- Einrichtung einer EU-Registrierungsplattform für den Austausch von Informationen über Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, und nationaler Schutzstatus mit Unterstützung von eu-LISA, der Agentur der EU für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.
- Ein auf EU-Ebene koordiniertes Konzept für Transport- und Informationsknotenpunkte, mit Unterstützung der Asylagentur der Europäischen Union.
- Bestandsaufnahme der Aufnahmekapazitäten und Unterbringung, um die Angebote der Mitgliedstaaten, die helfen können, und die Menschen, die Unterstützung benötigen, zusammenzuführen und zur Organisation von Überstellungen aus den am stärksten unter Druck stehenden Mitgliedstaaten beizutragen – dies geschieht mit Unterstützung der Initiative „Safe Homes“ der Kommission. Die Asylagentur der Europäischen Union wird die Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Einsatzplänen gezielt unterstützen und das EU-Netz der Aufnahmeagenturen und -behörden koordinieren.
- Erarbeitung nationaler Notfallpläne zur Deckung des mittel- bis langfristigen Bedarfs. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten unterstützen und einen gemeinsamen europäischen Krisen- und Notfallplan erarbeiten. Die Kommission wird zudem einen gemeinsamen EU-Index erarbeiten, an dem sich Mitgliedstaaten, europäische Agenturen und internationale Organisation beteiligen sollen.
- Die Kommission und die Asylagentur der Europäischen Union werden gemeinsam Standardverfahren und eine einheitliche Orientierungshilfe für die Aufnahme und Unterstützung von Kindern erarbeiten, und die Kommission wird besondere Verfahren für die Überstellung unbegleiteter Minderjähriger erarbeiten.
- Ein gemeinsamer Plan zur Bekämpfung von Menschenhandel, um Menschenhandel und Ausbeutung zu verhindern. Unter der Leitung des EU-Koordinators für die Bekämpfung des Menschenhandels wird ein Plan zur Bekämpfung von Menschenhandel erarbeitet, um der Gefahr von Menschenhandel entgegenzuwirken und potenzielle Opfer zu unterstützen. Der Plan wird auf der EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2021-2025) beruhen.
- Verstärkte Solidarität mit Moldau durch mehr Überstellungen und die rasche Entsendung von Frontex-Teams nach Moldau. Die Überstellungen, die in Zusammenarbeit mit dem UNHCR und der IOM und mit finanzieller Unterstützung durch die EU erfolgen, haben Priorität.
- Ein verstärkter Rahmen für die internationale Zusammenarbeit bei sicheren Zielorten. Die Solidaritätsplattform wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Agenturen und anderen in diesem Bereich tätigen Partnern die Kontakte zu Kanada, den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und anderen internationalen Partnern koordinieren.
- Umgang mit den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die innere Sicherheit. Das Netz der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) und Europol werden die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, für äußerste Wachsamkeit gegenüber organisierter Kriminalität und Menschenhändlergruppen zu sorgen und die Durchsetzung der EU-Sanktionen gegen Personen aus Russland und Belarus sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, durch bilaterale Entsendung von Polizeibeamten im Prüm-Rahmen zusammenzuarbeiten, und die Kommission wird diese Anstrengungen unterstützen.
- Angemessene Ressourcen und Finanzmittel. Um den EU-Mitgliedstaaten umfassende Orientierungshilfe und individuelle Unterstützung leisten zu können, wurde eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, in der sich alle einschlägigen Experten der Kommission zusammenfinden. Um die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die flexible Verwendung der Mittel zu erleichtern.
In seinen Schlussfolgerungen vom 24./25. März hatte der Europäische Rat die Mitgliedstaaten aufgerufen, ihre Anstrengungen in fortgesetztem Geiste der Einheit und Solidarität zu intensivieren, und ersuchte die Kommission, die erforderlichen Initiativen zu ergreifen, um diese Anstrengungen erleichtern. Auf der außerordentlichen Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ vom 28. März legten der für die Förderung unserer europäischen Lebensweise zuständige Vizepräsident Margaritis Schinas und EU-Innenkommissarin Ylva Johansson in Abstimmung mit dem französischen Ratsvorsitz, der durch Minister Gérald Darmanin vertreten wurde, den Zehn-Punkte-Plan für eine stärkere europäische Koordinierung der Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg gegen die Ukraine fliehen, vor.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (29.03.2022) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.