Amtliche Bekanntmachung des Rhein-Kreises Neuss - Fischerprüfung
Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung- gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung vom 26. November 1997 (SGV. NW. 793) bekannt, dass die Fischerprüfungen für das Jahr 2025 auf den 22. Juli sowie auf den 21. Oktober festgelegt wurden. Wenn es die Anzahl der zugelassenen Bewerber und Bewerberinnen erfordern sollte, erfolgen zusätzliche Prüfungen am 23. Juli und am 22. Oktober.
Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Kreises Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung-, 41515 Grevenbroich, Auf der Schanze 4, einzureichen.
Der Link für den Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung wird über eine gesonderte Pressemitteilung auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss bereitgestellt.
Für die Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.
Hinweis:
Vorbereitungslehrgänge werden vom Rhein-Kreis Neuss nicht durchgeführt. Diesbezügliche Anfragen sind an die Fischereisportvereine zu richten.
Neuss/Grevenbroich, den 19. Mai 2025
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
- Amt für Sicherheit und Ordnung -
Im Auftrag
gez.
Mertens
Kreisverwaltungsdirektor
Veröffentlicht am: 22.05.2025 15:16 Uhr