Jahresabschluss der Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss zum 31.12.2014
Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss hat in seiner Sitzung am 29.09.2015 gemäß § 26 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) unter anderem beschlossen:
- den Jahresabschluss der Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss mit einer Bilanzsumme von 17.654.573,52 € festzustellen,
- den Bilanzgewinn von 11.729,75 € auf das neue Geschäftsjahr vorzutragen,
- der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen beim Seniorenhaus des Rhein-Kreises Neuss, Freiheitsstr. 14, 41352 Korschenborich, 1. Etage, Zimmer 104, montags bis freitags von 9 Uhr bis 14 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2014 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Glade, König und Partner GmbH, Neuss, bedient.
Diese hat mit Datum vom 22.05.2015 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss,
- Seniorenhaus Korschenbroich in Korschenbroich
- Seniorenhaus Lindenhof in Grevenbroich
für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2014 geprüft. Auftragsgemäß wurde der Prüfungsgegenstand um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Abs. 1 HGrG erweitert. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Glade, König und Partner GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 07.03.2016
GPA NRW
Im Auftrag
Helga Giesen
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Jahresabschluss 2014 für die Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Gemäß § 5 Abs. 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der KrO NW gegen den vorstehenden Jahresabschluss nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgegeben worden
- der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Neuss/Grevenbroich, den 16.03.2016
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 23.11.2016 11:30 Uhr