Gefragter Service: Bürger können beim Umzug ihre Adresse in den Fahrzeugpapieren ändern lassen
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Wer innerhalb des Rhein-Kreises Neuss umzieht, kann seit dem letzten Jahr direkt im Bürgerbüro seiner Stadt oder Gemeinde die Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern lassen. Eine Kooperation zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und allen Kommunen im Kreis macht dies möglich. Die Mitarbeiter in den Rathäusern geben die neue Anschrift auf direktem Weg digital an den Kreis weiter. Bürger bringen bei der Ummeldung in ihrer Stadt oder Gemeinde einfach neben dem Personalausweis den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit und sparen sich damit den Gang zum Straßenverkehrsamt.
Allein in diesem Jahr wurde dieses Angebot bisher mehr als 4.500 Mal genutzt. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke zeigt sich erfreut angesichts der großen Nachfrage. „Mit diesem Service werden wir bürgerfreundlicher, schneller und effizienter“, stellt er fest. In Neuss nutzten 1 091 Bürger diesen Service, in Grevenbroich 932, in Dormagen 652, in Korschenbroich 524, in Meerbusch 497, in Jüchen 395, in Kaarst 342 und in Rommerskirchen 144. Voraussetzung ist, dass der Umzug innerhalb des Kreises oder innerhalb einer Stadt oder Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss erfolgt und dass sich nicht bereits ein Anschriften-Aufkleber auf der Zulassungsbescheinigung befindet. Angeboten wurde die Ummeldung zunächst in Jüchen und Rommerskirchen und nach und nach auch in den anderen Rathäusern im Kreis. „Wir sind froh, dass seit über einem Jahr alle Kommunen mit im Boot sind“, betont Petrauschke.
In den Rathäusern bezahlen Bürger für die Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren die gleichen Gebühren wie im Straßenverkehrsamt, so dass für sie keine zusätzlichen Kosten entstehen. Gesetzlich ist festgelegt, dass Bürger ihre neue Adresse direkt nach dem Umzug in den Fahrzeug-Zulassungspapieren eintragen lassen müssen. Denn nur wenn die Anschriftenänderung beim Straßenverkehrsamt bekannt ist, kann bei einem Verkehrsvergehen die verantwortliche Person schnellstmöglich ermittelt werden. Hinzu kommt, dass bei Unglücksfällen Angehörige direkt benachrichtigt werden können.
In der Vergangenheit haben Fahrzeughalter häufig im Umzugsstress den früher zusätzlichen Behördengang vergessen. Das Versäumnis fällt dann oft erst im Kraftfahrt-Bundesamt auf und hat ein Mahnverfahren zur Folge. In diesem Jahr musste das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss bisher rund 2.000 solcher Verfahren einleiten.
Weitere Informationen zu den Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes und zur Ummeldung gibt es auf der Internetseite www.rhein-kreis-neuss.de/sva.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (04.12.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.