Europäisches Parlament und EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf eine Richtlinie zur Verbesserung der Sicherheit auf Straßen - EU-weiter Entzug von Fahrerlaubnissen
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Die Europäische Kommission hat die vorläufige Einigung zwischen Europäischem Parlament und EU-Mitgliedstaaten auf ein zentrales Gesetzgebungsdossier begrüßt, mit dem geregelt wird, dass schwere Verkehrsverstöße von Fahrer/innen in einem EU-Mitgliedstaat in allen Mitgliedstaaten dieselben Konsequenzen haben.
Die Europäische Kommission verweist darauf, dass erste Versuche, europaweite Regelungen zum Entzug der Fahrerlaubnis einzuführen, vor über 60 Jahren begonnen wurden. Der Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedsstaat wurde bisher nicht einheitlich in der EU anerkannt. Dadurch war es möglich, dass nationale Straftäter/innen in anderen EU-Ländern weiterfahren und dadurch andere Verkehrsteilnehmende gefährden konnten.
Nach dem Willen der Europäischen Kommission werde ein System der gegenseitigen Anerkennung dazu führen, dass der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von schweren Verkehrsverstößen in allen EU-Mitgliedsstaaten angewendet wird. Zu den schweren Verkehrsverstößen zählen übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitung (50 km/h über dem Tempolimit), Fahren unter Einfluss von Drogen und eine gefährliche Fahrweise, die den Tod oder eine schwere Verletzung von Menschen verursacht.
Die Gesetzgebung baut auf den modernisierten Führerscheinvorschriften auf, auf die sich Parlament und Rat (nach Initiative der Kommission) in dieser Woche geeinigt haben. Nach der endgültigen Einigung haben die Mitgliedsstaaten vier Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.