Europäisches Parlament und EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf eine Modernisierung der Führerscheinvorschriften
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Am 25. März 2025 haben sich Europäisches Parlament und EU-Mitgliedstaaten auf eine Initiative der Europäischen Kommission zur Modernisierung der Führerscheinvorschriften geeinigt. Die neue Richtlinie hat zum Ziel, die Anzahl der Verkehrsunfälle zu verringern und sowohl Bürger/innen als auch Behörden von Verwaltungsvorschriften zu entlasten.
Die wichtigsten Bestimmungen sind:
- der digitale Führerschein wird EU-weit auf dem Mobiltelefon und anderen digitalen Endgeräten abrufbar sein;
- bereits 17-jährige Fahrer können nach dem Konzept "begleitetes Fahren" Pkw und unter Bedingungen auch Lkw fahren;
- Es wird strengere Regeln für Fahranfänger geben - eine Probezeit von mindestens zwei Jahren;
- Es wird neue systematische Anforderungen an die körperliche und geistige Fahreignung geben: Die Fahrer/innen werden mindestens aufgefordert, eine Selbstbewertung auszufüllen, bevor ihnen ein Führerschein ausgestellt wird, und zwar bei jeder Erneuerung des Führerscheins oder bei der Einhaltung anderer auf nationaler Ebene konzipierter Bewertungssysteme;
- für einen besseren Schutz von Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder einem E-Scooter unterwegs sind, sollen überarbeitete Schulungs- und Prüfanforderungen in den Fahrschulen eingeführt werden.
Hintergrund:
Die Europäische Kommission verweist darauf, dass im Jahr 2024 fast 20.000 Menschen in den EU-Mitgliedstaaten bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen sind. Die EU habe sich daher zum Ziel gesetzt, die Todeszahlen drastisch zu verringern und bis 2050 auf null zu senken.
Die Straßenverkehrssicherheit ist die gemeinsame Verantwortung der EU und der EU-Mitgliedstaaten, für das Straßenverkehrswesen und die Umsetzung der einschlägigen Vorschriften sind die nationalen und lokalen Behörden zuständig, die EU trägt Sicherheitsvorschriften für Infrastruktur und Fahrzeuge sowie für Fahrversuche und Fahrerlaubnisse bei, koordiniert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Behörden und die Bemühungen um den Austausch bewährter Verfahren und finanziert Projekte im Bereich der Straßenverkehrssicherheit.
Die Richtlinie, über die nun eine Einigung erzielt werden konnte, ist Teil des Pakets zur Straßenverkehrssicherheit, das im März 2023 von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde. Nach einer Einigung über die Richtlinie zwischen Europäischem Parlament und dem zuständigen Ministerrat haben die EU-Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit für die Umsetzung in das nationale Recht.