Europäische Kommission legt Aktionsplan für die Automobil-Industrie in Europa vor
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Die Europäische Kommission hat wie Ende Januar 2025 angekündigt, am 05. März 2025 ihren Aktionsplan für den Automobilsektor in Europa vorgelegt. Ende Januar hatte Kommissionspräsidentin von der Leyen zu einem Automobilgipfel eingeladen, um dem wichtigen Industriesektor im zunehmenden Wettbewerb eine Perspektive für die Zukunft aufzuzeigen.
In dem Plan kündigt die Europäische Kommission folgende Maßnahmen an:
Beschleunigung von Innovation und sauberer Mobilitätswende
Eine Europäische Allianz für vernetzte und autonome Fahrzeuge soll die europäischen Interessengruppen der Automobilindustrie zusammenbringen. Die Allianz soll die Entwicklung von Fahrzeugen der nächsten Generation gestalten und die Entwicklung der gemeinsamen Software und digitalen Hardware unterstützen. Groß angelegte Testumgebungen und regulatorische „Sandkästen“ sollen Innovatoren die Freiheit geben, ihre Technologien für autonome Fahrzeuge zu testen und zu verfeinern. Die Europäische Kommission will daher den Rechtsrahmen für autonome Fahrzeuge weiterentwickeln. Diese Maßnahmen sollen durch gemeinsame öffentlich-private Investitionen in Höhe von rund 1 Milliarde Euro unterstützt werden, im Zeitraum 2025-2027 durch das Programm „Horizont Europa“.
Zeitgleich mit dem Aktionsplan veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Dekarbonisierung von Unternehmensflotten, in der bewährte Verfahren hervorgehoben und die EU-Mitgliedstaaten ermutigt werden, weitere Maßnahmen zur ökologischen Ausrichtung von Unternehmensflotten zu ergreifen, die rund 60 Prozent der Neuzulassungen ausmachen.
Mehr Flexibilität bei der Einhaltung der CO2-Normen
Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan teilt die Europäische Kommission mit, dass das EU-weite Null-Emissionsziel für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge im Jahr 2035 unverändert bleiben soll; sie habe jedoch die klare Forderung nach mehr Flexibilität in Bezug auf die CO2-Ziele zur Kenntnis genommen und wolle dieses Problem in ausgewogener und gerechter Weise angehen.
Die Europäische Kommission kündigt an, dass sie noch in diesem Monat zusätzliche Flexibilitätsmöglichkeiten durch eine gezielte Änderung der CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge vorlegen will. Die Änderung würde es den Automobilherstellern ermöglichen, ihre Ziele zu erreichen, indem sie ihre Reduktionsleistungen über einen Zeitraum von drei Jahren (2025–2027) berechnen können. So könnten sie Defizite in einem oder zwei Jahren durch Übererfüllung in den anderen Jahren ausgleichen, während das Gesamtziel für 2025 beibehalten wird.
Wie in den politischen Leitlinien der Kommission erwähnt, schafft die Verordnung über CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge Vorhersehbarkeit für Investoren und Hersteller. Die Europäische Kommission zeigt sich entschlossen, die Arbeiten zu der geplanten Überprüfung der Verordnung zu beschleunigen. Sie werde auf einer faktenbasierten Analyse beruhen, bei der alle relevanten technologischen Entwicklungen und die Bedeutung eines wirtschaftlich tragfähigen und sozial gerechten Übergangs zu emissionsfreier Mobilität berücksichtigt würden.
Parallel dazu teilt die Kommission mit, dass sie an Möglichkeiten arbeite, die Nachfrage nach europäischen emissionsfreien Fahrzeugen zu steigern.
Widerstandsfähigkeit der Lieferkette
Es ist nach Überzeugung der Europäischen Kommission von entscheidender Bedeutung, dass Europa eine kostenmäßig wettbewerbsfähige EU-Batterie-Zellproduktion erreicht, die einen großen Teil der Batterieversorgung abdecke und entlang der Lieferkette einen europäischen Mehrwert schaffe. Die Kommission werde die EU-Batterieindustrie weiter unterstützen und ihr dabei helfen, eine starke europäische Produktion aufrechtzuerhalten, indem sie Mittel aus dem EU-Innovationsfonds (speist sich aus den Einnahmen aus dem Europäischen Emissionshandelssystem) bereitstellen werde.
Die Kommission werde auch eine direkte Produktionsförderung für Unternehmen, die Batterien herstellen, sowie preisunabhängige Kriterien für Komponenten wie Anforderungen an die Resilienz prüfen.
Um den Automobilsektor in der EU bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Fachkräftemangel, Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage und einer alternden Belegschaft zu unterstützen, werde die Europäische Beobachtungsstelle für faire Übergänge, die mit dem „Clean Industrial Deal“ ins Leben gerufen wurde, Daten erheben und zusammenführen, um die voraussichtlichen künftigen „Hotspots“ von Beschäftigungsverschiebungen und Qualifikationslücken zu ermitteln.
Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Mit den technologischen Veränderungen und dem zunehmenden Wettbewerb sind auch neue Qualifikationen von Arbeitnehmer/innen in der Automobilbranche notwendig. Daher will die Europäische Kommission die Unterstützung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ausweiten, sodass Unternehmen Unterstützung für Arbeitnehmer/innen, die von unmittelbarer Entlassung bedroht sind, beantragen können.
Erläuterung: Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde 2007 eingeführt mit dem Ziel europäischen Beschäftigte und Selbständige, die im Zuge von Umstrukturierungen ihre Arbeit verloren haben, bei der Arbeitssuche durch die anteilige Finanzierung von Weiterqualifizierungen und Umschulungen aber auch bei der Gründung von Unternehmen zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass mehr als 200 Beschäftigte eines Unternehmens (einschließlich Lieferanten und nachgelagerten Unternehmen) entlassen wurden, oder wo KMU verschiedener Branchen in derselben Region oder KMU derselben Branche in einer oder mehreren benachbarten Regionen betroffen sind.
Darüber hinaus werde die Kommission mit den Sozialpartnern und den EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) für den Automobilsektor zu erhöhen und Arbeitnehmer/innen zu unterstützen, die sich umschulen und nach neuen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen möchten.
Die Kommission werde zudem die Halbzeitüberprüfung des ESF+ auch dazu nutzen, den Mitgliedstaaten Anreize zu bieten, mehr Mittel für den Automobilsektor umzuverteilen.
Darüber hinaus werde die Europäische Kommission eine verstärkte Initiative zur Unterstützung von Arbeitnehmer/innen in strategischen Sektoren wie der Automobilindustrie vorschlagen, wobei der Schwerpunkt auf Programmen zur Weiterqualifizierung und Umschulung liegen soll.
Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Industrie, um auf globaler Ebene erfolgreich zu konkurrieren
Um die EU-Automobilindustrie widerstandsfähiger gegen den Wettbewerb aus Übersee zu machen, will die Europäische Kommission für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen, indem sie Handelsschutzinstrumente wie Antisubventionsmaßnahmen einsetzt, um europäische Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb zu schützen.
Gleichzeitig würden die Verhandlungen mit Partnerländern fortgesetzt, um den Marktzugang und die Beschaffungsmöglichkeiten für die Automobilindustrie zu verbessern.
Darüber hinaus will die Europäische Kommission Maßnahmen vorschlagen, um sicherzustellen, dass ausländische Investitionen in den Automobilsektor der EU zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Branche beitragen, und gleichzeitig daran arbeiten, den Verwaltungsaufwand für europäische Autohersteller durch eine Vereinfachung der Vorschriften zu verringern.
Ursula von der Leyen erklärte: „Es gibt so viel ungenutztes Potenzial auf dem Weltmarkt, wenn es um Innovation und saubere Lösungen geht. Ich möchte, dass unsere europäische Automobilindustrie die Führung übernimmt. Wir werden die inländische Produktion fördern, um strategische Abhängigkeiten zu vermeiden, insbesondere bei der Batterieproduktion. Wir werden an unseren vereinbarten Emissionszielen festhalten, jedoch mit einem pragmatischen und flexiblen Ansatz. Unser gemeinsames Ziel ist eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und innovative Automobilindustrie in Europa, von der unsere Bürgerinnen und Bürger, unsere Wirtschaft und unsere Umwelt profitieren.“