Europäische Kommission stellt Pläne zur Finanzierung des ökologischen Wandels vor
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Am 14. Januar 2020 hat die Europäische Kommission den angekündigten Investitionsplan für ein nachhaltiges Europa vorgestellt, der im kommenden Jahrzehnt öffentliche und private Finanzmittel für den Klimaschutz in Höhe von mindestens 1000 Mrd. Euro mobilisieren will. Zusätzlich schlägt sie einen eigenen Fonds für einen gerechten Übergang für Regionen vor, die vom Klimawandel und der Energiewende besonders betroffen sind. Der Investitionsplan soll den Übergang zu einer klimaneutralen, grünen, wettbewerbsfähigen und inklusiven Wirtschaft im EU-Raum erleichtern und einrahmen.
Der Plan ergänzt andere im Rahmen des Grünen Deals angekündigte Initiativen und hat drei Säulen:
- Finanzierung: Es sollen mindestens 1 Billion (1000 Mrd.) Euro an nachhaltigen Investitionen in den nächsten zehn Jahren mobilisiert werden. Dabei soll ein höherer Anteil der Ausgaben für Klima- und Umweltmaßnahmen aus dem EU-Haushalt als je zuvor helfen, private Mittel einzubinden. Der Europäischen Investitionsbank soll dabei nach dem Willen der Europäischen Kommission eine Schlüsselrolle zukommen, und als "grüne Bank" Gelder an entsprechende Großprojekte vergeben.
- Anreize: Die Europäische Kommission will die Mobilisierung und Neuausrichtung öffentlicher und privater Investitionen. Die EU wird Investoren dafür Instrumente an die Hand geben, indem sie das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rückt. Sie wird nachhaltige Investitionen der öffentlichen Hand erleichtern, indem sie die umweltgerechte Haushaltsplanung und Beschaffung fördert. Außerdem sollen Möglichkeiten für eine vereinfachte Genehmigung staatlicher Beihilfen für besonders betroffene Regionen geschaffen werden, sodass der Übergang gerecht verlaufen kann.
- Praktische Unterstützung: Die Kommission wird Behörden und Projektträger bei der Planung, Gestaltung und Durchführung nachhaltiger Projekte unterstützen.
Der Mechanismus für einen gerechten Übergang
Dieser Mechanismus ist laut Europäischer Kommission ein zentrales Instrument für einen gerechten Übergang von einer CO2-geprägten zu einer grünen und nachhaltigen Wirtschaft, der fair verlaufen und niemanden zurücklassen soll. Die Europäische Kommission ist sich der Tatsache bewusst, dass alle Regionen in den 27 EU-Mitgliedstaaten finanzielle Mittel benötigen werden, daher soll der Mechanismus gezielte Unterstützung zur Mobilisierung von mindestens 100 Mrd. Euro für den Zeitraum 2021 bis 2027 geben. Diese Investitionen sollen Arbeitnehmer/innen und Gemeinschaften helfen, die von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen abhängig sind.
Der Mechanismus wird aus drei Hauptfinanzierungsquellen bestehen:
- Einem Fonds für einen gerechten Übergang, der mit zusätzlichen EU-Mitteln in Höhe von 7,5 Mrd. Euro ausgestattet wird. Diese ergänzen die Mittel, die im Vorschlag der Kommission für den nächsten langfristigen EU-Haushalt vorgesehen sind. Voraussetzung für die Zuteilung eines Anteils des Fonds ist, dass die Mitgliedstaaten im Dialog mit der Kommission die förderfähigen Gebiete durch gebietsspezifische Pläne für einen gerechten Übergang ermitteln. Ferner müssen sie sich verpflichten, jeden Euro aus dem Fonds für einen gerechten Übergang durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds Plus zu ergänzen und zusätzliche nationale Mittel bereitzustellen. Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission sollen dadurch insgesamt Mittel in Höhe von 30 bis 50 Mrd. Euro zusammenkommen, die wiederum zusätzliche Investitionen mobilisiert sollen.
Der Fonds wird in erster Linie Regionen Zuschüsse gewähren. Dadurch sollen beispielsweise Arbeitnehmer/innen dabei unterstützt werden, Fähigkeiten und Kompetenzen für den Arbeitsmarkt der Zukunft zu entwickeln, und es soll kleinen und mittleren Unternehmen, Jungunternehmen und Gründerzentren geholfen werden, neue wirtschaftliche Möglichkeiten in diesen Regionen zu schaffen. Des Weiteren sollen mit dem Fonds Investitionen in die Energiewende gefördert werden, beispielsweise in Energieeffizienz. - Einer speziellen Übergangsregelung im Rahmen der seit 2014 laufenden Investitionsoffensive "InvestEU" zur Mobilisierung von Investitionen in Höhe von bis zu 45 Mrd. Euro. Ziel ist es, private Investitionen u.a. in nachhaltige Energie und Verkehr anzuziehen, die diesen Regionen zugutekommen und ihren Volkswirtschaften dabei helfen, neue Wachstumsquellen zu finden.
- Einer durch den EU-Haushalt abgesicherte Darlehensfazilität bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) für den öffentlichen Sektor zur Mobilisierung von Investitionen in Höhe von 25 bis 30 Mrd. Euro. Die Mittel werden für Darlehen an den öffentlichen Sektor verwendet, beispielsweise für Investitionen in Fernwärmenetze und die Renovierung von Gebäuden. Die Kommission wird im März 2020 einen entsprechenden Legislativvorschlag vorlegen.
Einrichtung einer Plattform zur technischen Unterstützung
Der gesamte Prozess der Umgestaltung der europäischen Wirtschaft zu einer klimaneutralen Wirtschaft soll durch eine Plattform für einen gerechten Übergang gesteuert werden, d.h. den EU-Mitgliedstaaten und ihren Regionen, lokalen und regionalen Behörden, Sozialpartnern und Nichtregierungsorganisationen soll technische Hilfe angeboten werden, die bei der Umsetzung der regionsspezifischen Umgestaltungspläne Expertise und Beratung gewährt.
Weiteres Vorgehen
Die Europäische Kommission zeigt sich entschlossen, die Fortschritte bei diesem Übergangsprozess genauestens zu überwachen und auch zu bewerten; so soll es jedes Jahr ein Gipfeltreffen mit allen relevanten Verantwortlichen und Interessenträgern zur Förderung nachhaltiger Investitionen geben. Gleichzeitig erwartet sie von den Behörden, eine aktive Rolle bei der Ermittlung des Umstellungsbedarfs und der Förderung entsprechender Investitionen zu übernehmen. Investoren sollen ermutigt werden, die angebotenen technischen und finanziellen Möglichkeiten der Europäischen Kommission voll auszuschöpfen.
Anlässlich der Vorstellung der Finanzierungspläne sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: "Beim europäischen Grünen Deal, unserer Vision für ein klimaneutrales Europa bis zum Jahr 2050, stehen die Menschen im Mittelpunkt" ... "Dieser Wandel wird nur geschafft, wenn er gerecht ist - und für alle funktioniert."
Betroffenheit des Rhein-Kreises Neuss und des Rheinischen Braunkohlenreviers
Der Rhein-Kreis Neuss steht als Standort der Energieerzeugung und der energieintensiven Industrie, insbesondere im Zusammenhang mit der Vorgabe des nationalen Ausstiegs aus der Braunkohlenförderung vor der großen Aufgabe, Umwelt- und Klimaschutz einerseits und Ökonomie andererseits miteinander in Einklang zu bringen. Es müssen Wertschöpfung und Beschäftigung geschaffen werden durch die Umsetzung von Projekten in zentralen Zukunftsbereichen wie Klimaschutz und -anpassung, Digitalisierung sowie nachhaltigem Wirtschaften, damit Menschen im Rhein-Kreis Neuss und im Rheinischen Braunkohlenrevier eine lebenswerte Zukunft haben.
Landrat Petrauschke und Kreisdirektor Brügge hatten sich daher zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt bei der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Europäischen Kommission dafür eingesetzt, dass die besonders von der doppelten Herausforderung betroffen Regionen (Umsetzung der Ziele der EU-Energieunion und nationaler Ausstieg aus der Braunkohle) eine besondere Förderung durch die EU in den kommenden Jahren erfahren. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.12.2019 mit breiter Mehrheit eine Strategie zur Gestaltung des Strukturwandels, des Klimaschutzes und von Nachhaltigkeitsaktivitäten als Grundlage für die inhaltliche Arbeit in den kommenden Jahren verabschiedet.
Nach der am 16. Januar erfolgten Einigung über die finanzielle Förderung der Braunkohlengebiete in Deutschland sagte Landrat Petrauschke, die Strukturmittel müssten jetzt schnellstmöglich dazu genutzt werden, um die notwendigen neuen Arbeitsplätze in der Region zu schaffen. "Hierzu müssen vier wesentliche Punkte umgesetzt werden: Wir benötigen ausreichend Industrie- und Gewerbegebiete. Die Verkehrsinfrastruktur muss bedarfsgerecht gestärkt werden, einschließlich der Schienenverbindung Düsseldorf - Neuss - Grevenbroich - Aachen. Zudem benötigen wir flächendeckend Breitband- und 5G-Ausbau sowie schnellere Genehmigungsverfahren", ergänzte der Landrat.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 14.01.2020
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