Einbürgerung
Viele ausländische Mitbürger stehen vor der Überlegung, die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband zu beantragen. Einbürgerung bedeutet die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründet alle Rechte und alle Pflichten, die ein deutscher Staatsangehöriger haben kann und wird an die später geborenen Kinder weitergegeben (Abstammungsrecht).
Der Bundestag hat am 19.01.2024 das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz beschlossen. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundesministerium des Innern und für Heimat (Link siehe unten).
Voraussetzungen für die Einbürgerung:
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Aufenthalt in Deutschland seit 8 Jahren
2. Zweifelsfrei geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Der Nachweis erfolgt durch Dokumente aus dem Heimatland
3. Ein gesichertes Aufenthaltsrecht
- EU-Staatsangehörigkeit
- Niederlassungserlaubnis
- Ggf. auch befristete Aufenthaltserlaubnis
4. Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die Familie ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen (wie z.B. Leistungen vom Jobcenter, etc.)
- Kein Einbürgerungshindernis ist ein Leistungsbezug bei Schülern, bei Krankheit, bei Behinderung, etc.
5. Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Bei einigen Herkunftsländern, insbesondere bei EU-Staaten, ist eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich
6. Straffreiheit
- Kein Eintragungen im Führungszeugnis und Bundeszentralregister über 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe (Bitte kein Führungszeugnis mitbringen)
7. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Sprachniveau B1
- Nachzuweisen durch TELC-Zertifikat, Schul-, Studiums- oder Ausbildungsabschluss
8. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachzuweisen durch Test „Leben in Deutschland“ bzw. Einbürgerungstest, Schul-, Studiums-, oder Ausbildungsabschluss
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Aufenthalt in Deutschland seit 3 Jahren
2. Eine seit 2 Jahren bestehende Ehe mit einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit
3. Zweifelsfrei geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Der Nachweis erfolgt durch Dokumente aus dem Heimatlan
4. Ein gesichertes Aufenthaltsrecht
- EU-Staatsangehörigkeit
- Niederlassungserlaubnis
- Ggf. auch befristete Aufenthaltserlaubni
5. Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die Familie ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen (wie z.B. Leistungen vom Jobcenter, etc.)
- Kein Einbürgerungshindernis ist ein Leistungsbezug bei Schülern, bei Krankheit, bei Behinderung, etc.
6. Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Bei einigen Herkunftsländern, insbesondere bei EU-Staaten, ist eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich
7. Straffreiheit
- Kein Eintragungen im Führungszeugnis und Bundeszentralregister über 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe
8. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Sprachniveau B1
- Nachzuweisen durch TELC-Zertifikat, Schul-, Studiums- oder Ausbildungsabschluss
9. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachzuweisen durch Test „Leben in Deutschland“ bzw. Einbürgerungstest, Schul-, Studiums-, oder Ausbildungsabschluss
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Aufenthalt in Deutschland seit 6 Jahren
2. Zweifelsfrei geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Der Nachweis erfolgt durch Dokumente aus dem Heimatland
3. Ein gesichertes Aufenthaltsrecht
- EU-Staatsangehörigkeit
- Niederlassungserlaubnis
- Ggf. auch befristete Aufenthaltserlaubnis
4. Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die Familie ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen (wie z.B. Leistungen vom Jobcenter, etc.)
- Kein Einbürgerungshindernis ist ein Leistungsbezug bei Schülern, bei Krankheit, bei Behinderung, etc.
5. Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Bei einigen Herkunftsländern, insbesondere bei EU-Staaten, ist eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich
6. Straffreiheit
- Kein Eintragungen im Führungszeugnis und Bundeszentralregister über 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe
7. Fortgeschrittene Kenntnisse der deutschen Sprache (besondere Integrationsleistung)
- Sprachniveau B2 oder besser à besondere Integrationsleistung
- Nachzuweisen durch TELC-Zertifikat, Schul-, Studiums- oder Ausbildungsabschluss
8. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachzuweisen durch Test „Leben in Deutschland“ bzw. Einbürgerungstest, Schul-, Studiums-, oder Ausbildungsabschluss
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Aufenthalt in Deutschland seit 6 Jahren
2. Vorliegen des Status als anerkannter Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention bzw. Vorliegen der Asylberechtigung
- Nachzuweisen durch Reiseausweis der Ausländerbehörde bzw. Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
3. Zweifelsfrei geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Der Nachweis erfolgt durch Dokumente aus dem Heimatland
4. Ein gesichertes Aufenthaltsrecht
- EU-Staatsangehörigkeit
- Niederlassungserlaubnis
- Ggf. auch befristete Aufenthaltserlaubnis
5. Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die Familie ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen jeglicher Art (wie z.B. Leistungen vom Jobcenter, etc.)
6. Straffreiheit
- Kein Eintragungen im Führungszeugnis und Bundeszentralregister über 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe
7. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Sprachniveau B1
- Nachzuweisen durch TELC-Zertifikat, Schul-, Studiums- oder Ausbildungsabschluss
8. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachzuweisen durch Test „Leben in Deutschland“ bzw. Einbürgerungstest, Schul-, Studiums-, oder Ausbildungsabschluss
Erforderliche Unterlagen für die Einbürgerung
1. Antragsformular
- Kinder unter 16 Jahren, welche mit einem Elternteil eingebürgert werden, benötigen kein separates Formular
2. Geburtsurkunde; gegebenenfalls mit beglaubigter Übersetzung
3. Gegebenenfalls Heiratsurkunde; ebenfalls mit beglaubigter Übersetzung
4. Gültiger Heimatpass
5. Aufenthaltstitel, ggf. Reiseausweis der Ausländerbehörde
6. Bescheinigung über die aktuelle Tätigkeit
- Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung
- Ausbildungsbescheinigung bzw. Ausbildungsvertrag
- Arbeitgeberbescheinigung bzw. Arbeitsvertrag
7. Nachweise über das Einkommen der letzten drei Monate
- Lohnabrechnungen, Verdienstnachweise
- Gewinn- und Verlustrechnung (bei Selbstständigen)
- Nachweise über staatliche Leistungen (Jobcenter, Wohngeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, BAföG, etc.)
8. Nachweis der Deutschkenntnisse
*Abschluss muss in Deutschland erworben sein.
- Zertifikat B1
- Schulabschlusszeugnis*
- Abschlusszeugnis einer Ausbildung*
- Nachweis über den Abschluss eines Hochschulstudiums*
9. Nachweis der Rechts- und Gesellschaftskenntnisse
*Abschluss muss in Deutschland erworben sein.
- Test Leben in Deutschland bzw. Einbürgerungstest
- Schulabschlusszeugnis*
- Abschlusszeugnis einer Ausbildung*
- Nachweis über den Abschluss eines Hochschulstudiums*
10. Handschriftlich verfasster Lebenslauf
11. Nachweis der Altersvorsorge (Rentenversicherungsverlauf)
Zusätzlich bei Schülern: Schulzeugnisse des 2. Halbjahres der letzten drei Schuljahre
Diese Kosten entstehen bei uns
Für Einzelpersonen 255,00 Euro
Terminvergabe
Einen Termin können Sie online unter dem untenstehenden Link vereinbaren. Die Terminvereinbarung ist für die Antragstellung sowie für die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde zwingend erforderlich. Die Terminbuchung erfolgt ausschließlich über das Online-Tool. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei allgemeinen Fragen verwenden Sie bitte unser virtuelles Bürgerbüro.
HINWEIS: Die Freischaltung neuer Termine erfolgt monatlich. Immer am letzten Freitag des Monats werden neue Termine freigeschaltet.
Alle Personen ab 16 Jahren müssen einen eigenen Termin vereinbaren.
Alle Kinder bis 15 Jahre benötigen keinen eigenen Termin und müssen die Eltern zum Termin nicht begleiten.
Zur Terminvereinbarung
Virtuelles Bürgerbüro
Das virtuelle Bürgerbüro ist jeden Dienstag und Donnerstag von 13:30- 15:30 Uhr für Sie geöffnet.
Wenn Sie sich per Mail an uns wenden möchten, nutzen Sie bitte ausschließlich folgende E-Mailadresse:
Einbuergerung(at)rhein-kreis-neuss.de.