Was wird gefördert?
Der maximale Zuschuss für nicht investive Maßnahmen beläuft sich auf 5.000 €; im Zusammenhang mit Unteraufträgen erhöht sich dieser auf 7.500€. Der max. Zuschuss bei investiven Maßnahmen beträgt 20.000 €. Bei der Kombination von nicht investiven und investiven Maßnahmen in einem Förderantrag beträgt der max. Zuschuss 25.000€.
Nicht investive Maßnahmen oder Projekte zur Einführung oder Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen:
- gefördert werden u.a. Technologie- oder Wettbewerbsrecherchen, Machbarkeitsanalysen, Marktstudien sowie die Erstellung von Demonstratoren/ Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
- Förderquote: 50% der förderfähigen Ausgaben
- Zulässige Ausgaben: pauschalierte Personalausgaben von 650 € je Tag (inklusive aller Gemein-, Sach- und Reisekosten) und Unteraufträge in Höhe von max. 50% der Förderung
- Das abgerechnete Personal muss beim Antragsteller angestellt oder Gesellschafter mit Gehaltsbezug sein, darf sich nicht mehr in der Ausbildung befinden oder durch andere Förderprogramme (Personalzuschüsse) bezuschusst werden.
- Die Mindestausgaben für nicht investive Maßnahmen belaufen sich auf 8 Arbeitstage interne Personalkosten, also kalkulatorisch auf 5.200€. Der max. Zuschuss bei einer nicht investiven Maßnahmen beläuft sich auf 5.000€ für die internen Personalkosten und auf zusätzlich 2.500€ für Unterauftragnehmer, also max. Summe des Zuschusses 7.500€.
Investive Maßnahmen: Gefördert wird die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- Inhaltlich im Sinne dieser Grundsätze gehören dazu z.B. Maschineninvestitionen zur Einführung eines neuen Produktes oder zur Verbesserung der Produktivitäts- und/ oder Prozessoptimierung, Hard- und Software im Rahmen einer für den Antragsteller neuen Digitalisierungsstrategie, die sich auf entsprechende zu digitalisierende Produkte, Prozesse oder Geschäftsmodelle bezieht
- Investitionen in Anschlüsse an öffentliche Netze (z.B. Glasfaser) sind nicht förderfähig
- Die Förderung beträgt 15% der externen Investitionskosten inklusive Zulassung oder Inbetriebnahme
- Damit verbundener eigener Personalaufwand des Antragstellers ist nicht förderfähig
- Die Mindestausgaben für investive Maßnahmen belaufen sich auf 18.000€ für Sachkosten und Unteraufträge. Der max. Zuschuss für investive Maßnahmen beläuft sich auf 20.000€.
Kombination der Förderarten
- Bei der Kombination von nicht investiven und investiven Maßnahmen beträgt der max. Zuschuss 25.000€. Die Mindestausgaben für diese Kombination beträgt 23.200€.
Es werden nur Kosten bewilligt, die während der Projektlaufzeit entstehen.