Häufig gestellte Fragen
Was heißt, dass der Antragsteller für die Einhaltung der Vorgaben für die De-minimis-Beihilfen selbst verantwortlich ist?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
De-minimis-Beihilfen sind geltendes europäisches Recht und müssen beachtet werden. Im Kern geht es um eine Begrenzung von bestimmten Beihilfen / Subventionen je Unternehmen. Gemeint sind damit max. 200.000 € Beihilfen im laufenden und den letzten zwei Kalenderjahren. Wenn eine Förderung De-minimis relevant ist - das trifft für das Innovations- Digitalisierungsprogramm Rhein-Kreis-Neuss zu - müssen sie addiert werden und dürfen den o. g. Schwellenwert nicht überschreiten.
Der Antragsteller muss daher seine bisherigen De-minimis-Beihilfen angeben und die Richtigkeit der Angaben mit seiner Unterschrift bestätigen.
Was heißt, dass sich der Innovationsbezug/-gehalt aus der bisherigen Situation des Antragstellers ergibt?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Die Idee des Förderprogramms besteht darin, Innovationsaktivitäten sowie die digitale Transformation von KMU im Rhein-Kreis-Neuss zu unterstützen. Damit sind keine Alltagsaufgaben und -projekte gemeint, sondern Aktivitäten, die auf die nähere und mittelfristige Zukunft (1-3 Jahre) des Unternehmens gerichtet sind und Veränderungen beinhalten. Das umfasst sowohl neue / veränderte Produkte, Dienstleistungen oder auch Organisationsprinzipien und Geschäftsmodelle. Wichtig ist, dass diese Innovationen in Abgrenzung zu dem bisherigen Status des Unternehmens bzw. Produktes oder Dienstleistung begründet werden. Es geht also um die Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit aus Sicht des Unternehmens.
Was ist mit nicht investiven Maßnahmen und Projekten gemeint?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Es geht dabei um die Analyse von unternehmerischen Chancen, Prüfung von Handlungsoptionen, die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und Ideen sowie um die Vermarktung, um durch Innovationen (aus Sicht des antragstellenden Unternehmens) künftige Umsätze zu erzielen. Das bezieht sich sowohl auf neue Produkte und Dienstleistungen als auch auf Organisationsveränderungen und Geschäftsmodelle.
Welche Angaben sind für die Planung und Abrechnung der pauschalierten Personalkosten erforderlich?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Pauschalierte Personalausgaben von 650€ je Tag (inklusive aller Gemein-, Sach- und Reisekosten) dienen der vereinfachten und standardisierten Bewilligung eines Antrags.
Im Antrag ist eine Aufwandsschätzung der Arbeitstage in Form einer Tabelle mit den Spalten "Tätigkeit", "Wer" und "Anzahl AT" einzufügen. In der Abrechnung des Projektes bzw. in dem Verwendungsnachweis ist die gleiche Tabelle um die Spalte "tatsächliche durchgeführte AT" zu ergänzen.
Wichtig ist, dass diese Arbeitstage durch angestelltes Personal oder durch die Gesellschafter mit Gehaltsbezug erbracht werden müssen. Auszubildende und Personen, die bereits in anderen Förderprogrammen bezuschusst werden, sind für diese Förderung des Rhein-Kreis-Neuss nicht zulässig.
Was ist bei Anlageinvestitionen zu beachten?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Gefördert wird die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die Marktüblichkeit und Angemessenheit der Investitionen muss durch den Antragsteller entweder durch Vergleichsangebote oder plausible Begründungen dargestellt werden. Bereits bestehende Abschlüsse eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages können nicht akzeptiert werden. Es muss sich um eine neue Investition handeln.
Warum erfolgen eine Vorrangprüfung und eine Förderberatung?.Dies ist ein Akkordeon-Menü.
Das Förderprogramm des Rhein-Kreis-Neuss versteht sich als Ergänzung zu den Landes- oder Bundesprogrammen. Daher sollen auch nur die Aktivitäten und Ideen gefördert werden, die in anderen Programmen nicht oder nur mit einem erheblichen Zeitverzug (z.B. im Digitalisierungsgutschein NRW) eine Förderung bekommen würden. Daher erfolgen eine Würdigung der Projektidee und eine Prüfung von anderen, in Frage kommenden Förderprogrammen in einer gemeinsamen Beratung von der Wirtschaftsförderung und von ZENIT. Diese Beratung ist selbstverständlich vertraulich.