Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
Verlängerung und Ausweitung der Corona-Steuerhilfen des Bundesministeriums laut Schreiben vom 31. Januar 2022. Folgend ein Auszug aus einer Vielzahl an Maßnahmen:
- Verlängerung der Frist für Anträge auf vereinfachte Steuerstundungen für Unternehmen, die von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen sind, bis Ende März 2022 (Steuern werden dann längstens bis zum 30. Juni 2022 gestundet)
- Bis zum 30. Juni 2022 können betroffene Unternehmen unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuermessbetrag der Veranlagungsjahre 2021 und 2022 stellen
- Finanzämter sollen bis zum 30. Juni 2022 bei betroffenen Steuerpflichtigen von der Festsetzung nachträglicher Steuervorauszahlungen absehen
- Weitere Informationen erhalten Sie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums
Kontakt
- Zuständiges Finanzamt