Liquiditätssicherung
Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen Unternehmen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung:
Hausbank, Finanzierungspartner:
- Notwendige Überbrückungsfinanzierungen erfordern immer die Begleitung durch die Hausbank bzw. einen anderen Finanzierungspartner (z.B. Geschäftsbank)
NRW.Bank:
- Allgemeine Informationen und individuelle Beratungen über die Förderinstrumente des Landes
- Förderprogramme der NRW.Bank in der Corona-Pandemie, z. T. befristet bis 31.12.2021, u. a.:
- NRW.BANK.Universalkredit: Hilfe bei Liquiditätsengpässen, Finanzierungs von Betriebsmitteln, NRW.Bank übernimmt bis zu 80% des Risikos
- „NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation“: Gründern, jungen Unternehmen sowie größeren Mittelständlern steht das Programm mit einem Zinssatz von 0% zur Verfügung; 80% Haftungsfreistellung spez. für Digitalisierungsvorhaben durch Finanzierung von Betriebsmitteln
- „NRW.BANK.Gemeinnützige Organisationen“: Spez. Förderprogramm für gemeinnützige Unternehmen mit zinsgünstigen Förderdarlehen (max. Zinssatz 1,5% p. J.) mit Haftungsfreistellung von 100%
Max. Kreditbetrag 800.000 €, Laufzeit bis zu 10 Jahre
- Eine Übersicht über sämtliche Förderprogramme finden Sie bei der NRW.Bank
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):
- Mittelständischen und großen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe stehen erweiterte Förderinstrumente zur Verfügung (Erleichterung der Zugangsbedingungen und Verbesserung der Konditionen)
- KfW-Sonderprogramm mit verbesserter Risikoübernahme, Zinsverbesserungen und Verschlankung der Antragsprozesse wurde verlängert bis Ende 2021, Kreditobergrenzen werden zum 01.04.2021 mehr als verdoppelt
- KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen, u. a.
- KfW-Schnellkredit:
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- 100% Risikoübernahme durch KfW, keine Kreditrisikoprüfung durch die Hausbank
- Kreditvolumen: bis 25% des Jahresumsatzes 2019
maximal 800.000 € für Unternehmen mit > 50 Mitarbeitern
maximal 500.000 € für Unternehmen mit >10 < 50 Mitarbeitern
maximal 300.000 € für Unternehmen < 10 Mitarbeiter - Tilgungsmöglichkeit: Vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Weitere Details und Informationen zur Beantragung bei der KfW
- KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
- ERP-Gründerkredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
- KfW-Schnellkredit:
Wirtschaftsstabilisierungsfonds als Ergänzung zu KfW-(Sonder)Programmen
- Zielgruppe: Unternehmen der Realwirtschaft, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme > 43 Mio. €
- Umsatzerlöse > 50 Mio. €
- Arbeitnehmer > 249 Personen im Jahresdurchschnitt
- Instrumente des Fonds umfassen einen definierten Garantierahmen, um es den Unternehmen zu erleichtern, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren und Rekapitalisierungsmaßnahmen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen
Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. €):
- Ausfallbürgschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige, wenn diese ihrem Kreditinstitut keine ausreichenden Sicherheiten stellen können
- Verbürgungsgrad 90%: Klassische Bürgschaft, ExpressBürgschaft, SofortBürgschaft
- Schnellbürgschaft mit 100% Verbürgungsgrad:
- 100% Ausfallbürgschaft für Kredite bis zu 250.000 €
- Voraussetzungen: u. a. Unternehmen < 10 Mitarbeiter, Kapitaldienstfähigkeit ist zum 31.12.2019 gegeben
- Verwendung: corona-bedingte Liquiditätskredit
- Eine Übersicht über die Programme für Corona-Hilfen finden Sie in den Downloads am Ende dieser Seite
Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. €, auch Großunternehmen):
- Corona-Liquiditätshilfebürgschaften
- Verfahrensdauer: 1,5 – 2 Wochen
- Verbürgerungsquote max. 90%
- Merkblatt: Corona-Krise Bürgschaften für KMU und Großunternehmen
Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG):
- Eine Übersicht der Corona-Hilfen der KBG finden Sie auf der KBG-Webseite
Kontakte
- Jeweilige Hausbank
- Sparkasse Neuss Kundencenter: 02131/97-4444
- Volksbank Düsseldorf Neuss: 0211/38020
- NRW.BANK-Service-Center: 0211/91741 4800
- Hotline der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): 0800/539 9000
- Hotline der Bürgschaftsbank NRW: 02131/5107-200
- Mikromezzanin-Info-Line: 02131/5107-200