Freischaffende Künsterinnen und Künstler
Für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten, gilt:
- NRW-Stärkungspaket „Kunst und Kultur“
- Stipendienprogramm "Auf geht's!" für freischaffende Künstlerinnen und Künstler wird fortgesetzt (vorbehaltlich Zustimmung Haushalts- und Finanzausschuss): Ab April stehen erneut 15.000 Stipendien in Höhe von je 6.000 € zur Verfügung
→ Informationen zur Antragsstellung - Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen
- Weitere Informationen finden Sie hier: Kultur- und Wissenschaftsministerium NRW
- Stipendienprogramm "Auf geht's!" für freischaffende Künstlerinnen und Künstler wird fortgesetzt (vorbehaltlich Zustimmung Haushalts- und Finanzausschuss): Ab April stehen erneut 15.000 Stipendien in Höhe von je 6.000 € zur Verfügung
- Hilfsprogramm für den Kulturbereich im Zuge des Konjunkturpaketes: NEUSTART KULTUR
- Weitere Unterstützungsmöglichkeiten:
- Grundsicherung, s. Soloselbstständige, Kleinstunternehmen, Freiberufler
- "Neustarthilfe", s. Überbrückungshilfe
- Änderung der Einkommensprognose für Unternehmen (Künstlersozialkasse):
- Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen, direkt bei der KSK einzureichen
- Informationen zum Antrag finden Sie bei der Künstlersozialkasse
Kontakt
- Künstlersozialkasse Service-Center: 04421/9734051500