Corona-Wirtschaftshilfen
Zum 30. Juni 2022 sind die letzten Corona-Wirtschaftshilfen zusammen mit dem befristeten Rahmen für Pandemie-bedingte staatliche Beihilfen ausgelaufen.
Informationen zu den Abrechnungsverfahren für die Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen sind hier zu finden: Corona-Wirtschaftshilfen
Für die Endabrechnung Neustarthilfen finden Sie hier weitere Details: Endabrechnung
Die folgenden Corona-Hilfen können weiterhin beantragt werden:
Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR
- bis 30.06.2023 verlängertes Programm für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen
- Details zur Neustarthilfe
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
- ergänzendes Instrument zu den Hilfen aus NEUSTART KULTUR
- Verlängerung der Module Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung bis Ende 2022 verlängert (Auszahlungen noch in 2023 möglich)
- Details zum Sonderfond für Veranstaltungen
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen
- Veranstaltungen mit einem planmäßigen Durchführungsdatum bis zum 30. September 2022 werden berücksichtigt, die Messe oder Ausstellung musste vorab auf einer zentralen IT-Plattform registriert werden (Ende der Registrierungsfrist war am 28. Februar 2022).
- Anträge auf Auszahlung für fristgerecht registrierte Veranstaltungen können noch bis zum 15. November 2022 gestellt werden.
- Details zum Sonderfond für Messen
Kurzarbeitergeld
- Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld (mind. 10 Prozent der Beschäftigten haben einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent; die Angestellten haben Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut (bis auf bestimmte Ausnahmen)) gelten bis 31. Dezember 2022
- Bis 31.12.2022 kann anstelle des Antrages auch der Kurz-Antrag verwendet werden
- Bezugsdauer: seit Juli 2022 können Betriebe Kurzarbeitergeld bis zu 12 Monate lang erhalten
- Sozialversicherungsbeiträge: Seit April 2022 fällt eine Erstattung weg
- Details zum Kurzarbeitergeld
Eine Übersicht der Maßnahmen ist hier zu finden: Informationen zu Corona-Hilfen des Bundes
Kontakt
- Kontakt Ministerium zu Fragen zur Überbrückungshilfe (Plus):
Tel.: 0211/7956-4996 Homepage des MWIKE