Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen-Zons
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 30.03.2011 aufgrund des § 26 Absatz 1 Kreisordnung Nordrhein-Westfalen - KrO NW - vom 17. Oktober 1994 (SGV NW 2021) zuletzt geändert am 24.06.2008 folgende
Nutzungs- und Entgeltordnung
für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen-Zons beschlossen:
Präambel
Das Kreiskulturzentrum in Dormagen-Zons besteht aus den Einrichtungen Kreismuseum, Archiv im Rhein-Kreis Neuss und Internationalem Mundartarchiv Ludwig Soumagne.
§ 1 Besucherkreis
Zutritt zum Kulturzentrum in Dormagen-Zons haben alle Erwachsenen und Jugendlichen. Kindern unter 12 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung Erwachsener oder mit Erlaubnis der Verwaltung gestattet. Die begleitenden Personen übernehmen die Aufsichtspflicht über die Minderjährigen.
§ 2 Öffnungszeiten
- Das Kreismuseum ist wie folgt geöffnet:
- dienstags bis freitags von 14.00 - 18.00 Uhr
- samstags, sowie an Sonn- und Feiertagen von 11.00 - 18:00 Uhr
Das Museum ist montags sowie in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
Für Schulklassen, Kindergärten und Gruppen ist das Museum nach Vereinbarung geöffnet.
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Das Archiv im Rhein-Kreis Neuss sowie das Internationale Mundartarchiv Ludwig Soumagne sind montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr sowie freitags von 8:30 - 12:00 Uhr geöffnet.
§ 3 Entgelte
- Für das Kreismuseum wird folgender Eintritt erhoben:
- Erwachsene 4,00 Euro
- Kinder, Jugendliche, Inhaber der Juleica (Jugendleiterausweis),
- Ehrenamtskarteninhaber und Schwerbehinderte 1,50 Euro
- Kinder und Jugendliche bei Vorlage der Familienkarte 1,00 Euro
- Familien 7,00 Euro
- Familien (bei Vorlage der Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss) 6,00 Euro
- Gruppen von mindestens 6 Personen pro Person 3,00 Euro
- Museumspädagogische Führungen pro Schüler 1,00 Euro
- Jahreskarte 24,00 Euro
- Familienjahreskarte 30,00 Euro
Für Kinder unter 6 Jahren ist der Eintritt frei.
Freien Eintritt hat nachstehender Personenkreis gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises:
- Mitglieder des Deutschen Museumsbundes,
- Mitglieder des Internationalen Museumsverbandes (ICOM),
- Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer des Kreismuseums Zons.
An jedem Mittwoch sowie an jedem 1. Samstag im Monat erhalten alle Besucherinnen und Besucher, die ihren Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss haben, freien Eintritt in das Museum. Für den Nachweis der vorgenannten Voraussetzungen ist die Vorlage eines aktuellen Personalausweises, Kinderausweises oder eines vom Rhein-Kreis Neuss ausgestellten Ausweises erforderlich.
Bei Gruppenführungen - bis maximal 30 Personen - durch Mitarbeiter des Kulturzentrums wird zusätzlich zum Eintritt ein Entgelt von 30,00 Euro erhoben.
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Für die Beförderung zum Kulturzentrum - zur Teilnahme an museumspädagogischen Veranstaltungen - mit dem vom Kulturzentrum Zons gestellten Bus wird ein Entgelt von 2,00 Euro pro Person erhoben.
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Für Theateraufführungen, Konzerte, Senioren- und Kinderveranstaltungen wird das Entgelt im jeweils gültigen Veranstaltungskalender ausgedruckt.
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In den Schulsommerferien werden die Eintrittspreise für Jugendliche und Inhaber der Juleica um 50% reduziert.
§ 4 Entgelt für die Fremdnutzung von Räumlichkeiten
- Für die Fremdnutzung von Räumen des Kulturzentrum Zons werden je Veranstaltung und Tag (inklusive Vor- und Nachbereitungszeit) folgende privatrechtliche Entgelte erhoben:
- Nordhalle (Erdgeschoss und Gewölbekeller): 800,00 Euro
- Befestigtes Außengelände hinter dem Museum (1. Hof): 500,00 Euro
- Befestigtes Außengelände hinter der Nordhalle (2. Hof): 500,00 Euro
- Gesamtes Außengelände: 800,00 Euro
- Kaminzimmer je ½ Tag: 200,00 Euro
- Kaminzimmer pro Trauung: 60,00 Euro
- Mit dem Nutzer wird ein Mietvertrag geschlossen, welcher die Verwaltungsrichtlinien für die Fremdnutzung von Räumen des Rhein-Kreises Neuss in der gültigen Fassung zum Vertragsbestandteil macht. Der Mietzins ist im Voraus zu entrichten. Neben dem Mietzins hat der Mieter die Kosten für die Reinigung so wie ggf. für die Inanspruchnahme eines Sicherheitsunternehmens zu tragen. Diese Kosten sollen dem Mieter vorab mitgeteilt werden. Sie werden ihm gesondert in Rechnung gestellt.
- Die Prüfung der Zulassung einer beantragten Fremdveranstaltung im Hinblick auf die Verträglichkeit mit dem Museumsbetrieb und ggf. weiteren stattfindenden Veranstaltungen im Kulturzentrum Zons bleibt ausdrücklich einer jeweiligen Einzelfallprüfung vorbehalten. Insbesondere darf die Art und Durchführung der Veranstaltung nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sein. Ein Rechtsanspruch auf Anmietung besteht nicht.
- Im Übrigen gelten die weiteren Bestimmungen der Entgeltordnung für die Fremdnutzung von Räumen des Rhein-Kreises Neuss in der gültigen Fassung.
§ 5 Allgemeine Bestimmungen
- Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
- Hunde dürfen nicht mitgebracht werden.
- Das Berühren der Kunstgegenstände sowie das Rauchen in den Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen ist untersagt.
- Das Mitbringen und/oder Verzehren von Speisen und Getränken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.
- Alle Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Personen, die diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, können des Hauses verwiesen werden.
- Das Fotografieren und Filmen im Kreismuseum ist nur mit Erlaubnis der Museumsverwaltung gestattet.
§ 6 Haftung der Besucher
Der Besucher/die Besucherin haftet für alle von ihm/ihr insbesondere an den Gegenständen im Kulturzentrum verursachten Schäden. Für alle von Minderjährigen verursachten Schäden haften die Erziehungsberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Nutzungs- und Entgeltordnung wird Neuss festgelegt.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01.05.2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Nutzungs- und Entgeltordnung vom 12.12.2007 außer Kraft.
Neuss/Grevenbroich, 30.03.2011