1. Änderungssatzung vom 04.07.2019 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss vom 26.04.2019
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat am 26.06.2019 die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss vom 26.04.2019 beschlossen. Die Änderungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Gemäß § 5 Abs. 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen die vorstehende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss vom 26.04.2019 nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Neuss/Grevenbroich, 04.07.2019
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2019 gemäß § 5 der Kreisordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) vom 14. Juli 1994 (SGV NRW 2021), § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (SGV.NRW.610) und § 9 Abs. 3 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005 (GV.NRW S. 102) in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an Förderschulen vom 26.04.2019 beschlossen:
§ 1 Höhe der Elternbeiträge
Die Anlage der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an Förderschulen vom 26.04.2019 wird wie folgt neu gefasst:
Anlage zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss vom 26.04.2019
Monatlicher Beitrag ab dem 01.08.2019
Einkommen | monatlicher Beitrag |
bis 25.000 € | 0,00 € |
bis 30.000 € | 0,00 € |
bis 35.000 € | 17,00 € |
bis 45.000 € | 31,00 € |
bis 55.000 € | 48,00 € |
bis 65.000 € | 65,00 € |
bis 75.000 € | 94,00 € |
bis 85.000 € | 126,00 € |
bis 95.000 € | 135,00 € |
bis 105.000 € | 152,00 € |
über 105.000 € | 165,00 € |
§ 2 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. August 2019 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Änderungssatzung tritt die vom Kreistag am 27. März 2019 beschlossene Anlage zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an Förderschulen vom 26. April 2019 außer Kraft.
Neuss/Grevenbroich, den 04.07.2019
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke