Kreiswahlamt
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Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Landtag NRW sowie zum Kreistag und zum Landrat des Rhein-Kreises Neuss unterstützt das Wahlamt des Rhein-Kreises Neuss den jeweiligen Wahlleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Bei den Wahlen zu den Räten und den Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen fungiert der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Aufsichtsbehörde; fachlich unterstützt von seinem Wahlamt.
Bei der Vorbereitung der Wahlen ist es unter anderem Aufgabe des Wahlamtes des Kreises, die Zulassung der Kandidaten und Parteien zur Wahl durch den Wahlausschuss vorzubereiten, die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren und die Stimmzettel herzustellen. Am Wahltag selber ermittelt das Wahlamt das vorläufige amtliche Endergebnis. Nach der Wahl ist die Stimmenauszählung einer Kontrolle zu unterziehen und die Sitzung des Wahlausschusses, in der das amtliche Endergebnis festgestellt wird, vorzubereiten. Die gewählten Kandidaten werden vom Wahlamt über ihr erfolgreiches Abschneiden bei der Wahl informiert.
Kommt es bei Wahlen auf der örtlichen Ebene zu rechtlichen Streitigkeiten, bereitet das Wahlamt des Kreises die Entscheidungsfindung durch den Landrat bzw. den Kreiswahlausschuss vor.
Der Kreiswahlleiter
Die Kreiswahlleiter und deren Stellvertreter werden vor jeder Wahl durch die Bezirksregierungen ernannt und in deren Veröffentlichungsblättern bekannt gemacht. Wahlleiter ist üblicherweise der Hauptverwaltungsbeamte, für den Rhein-Kreis Neuss also der Landrat und als sein Stellvertreter der Kreisdirektor.
Die Aufgaben des Kreiswahlleiters sind u. a. die Bildung des Kreiswahlausschusses, die Leitung der Sitzungen des Kreiswahlausschusses und deren Vor- und Nachbereitung, die Beschaffung von Stimmzetteln, Vordrucken und Formblättern, die Entgegennahme und Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge und deren Bekanntmachung und letztendlich die Ermittlung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses sowie die Bekanntmachung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses im Wahlkreis.
Für die praktische Durchführung dieser Aufgaben bzw. die Vorbereitung der Beschlüsse bedient sich der Kreiswahlleiter des Kreiswahlamtes unter Leitung von Marcus Mertens.
Der Kreiswahlausschuss
Die sechs Beisitzerinnen und Beisitzer des Kreiswahlausschusses zur Europa- und Bundestagswahl werden vom Kreiswahlleiter berufen, der in diesem Gremium den Vorsitz innehat. Die Beisitzerinnen und Beisitzer des Kreiswahlausschusses zur Landtagswahl werden vom Kreistag gewählt.
Die Aufgaben des Kreiswahlausschusses, dessen Sitzungen öffentlich sind, sind unter anderem:
- Entscheidungen über Verfügungen des Kreiswahlleiters zur Beseitigung von Mängeln an Kreiswahlvorschlägen
- Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge
- Nachprüfung der Entscheidungen der Wahlvorstände in den Wahlbezirken
- Feststellung der Stimmenergebnisse im Wahlkreis bzw. bei Europawahlen im Kreis
- Feststellung, welche Bewerberin bzw. welcher Bewerber als Wahlkreisabgeordnete bzw. Wahlkreisabgeordneter in den Bundestag oder Landtag gewählt ist