Öffentliche Bekanntmachung der Satzung vom 8.8.2019 zur Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Rhein-Kreis Neuss Kliniken
Aufgrund § 5 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen haben der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 27.03.2019 und der Landrat mit einem Kreisausschussmitglied gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung NRW am 07.08.2019 folgende Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Rhein-Kreis Neuss Kliniken beschlossen:
Die Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Rhein-Kreis Neuss Kliniken vom 13.12.2017 wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 bisher:
Gegenstand des Betriebs ist die Förderung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken GmbH, insbesondere durch die Verpachtung der Kreiskrankenhäuser Dormagen und Grevenbroich St. Elisabeth (Grund und Boden nebst aufstehender Gebäude sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände) und der Seniorenhäuser in Korschenbroich und Grevenbroich (Grund und Boden nebst aufstehender Gebäude) an die Rhein-Kreis Neuss Kliniken GmbH zum Betrieb von Krankenhäusern bzw. Altenpflegeeinrichtungen. Dazu gehört auch der Betrieb von Ausbildungsstätten sowie sonstiger Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe.
§ 2 Abs. 1 neu:
Gegenstand des Betriebs ist die Förderung der Rhein-Kreis Neuss Kliniken GmbH und deren Rechtsnachfolger. Zweck des Betriebs ist die Mittelbeschaffung und –weitergabe zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen durch eine andere Körperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO. Dazu gehört auch der Betrieb von Ausbildungsstätten sowie sonstiger Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe.
§ 3 Abs. 2 bisher:
Zweck des Betriebs ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung der Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Rhein-Kreis Neuss Kliniken GmbH zur Verwirklichung der in Satz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke.
§ 3 Abs. 2 neu:
Absatz wird gestrichen.
§ 3 Abs. 6 bisher:
Bei Auflösung oder Aufhebung des Betriebs oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Betriebs an den Rhein-Kreis Neuss, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
§ 3 Abs. 6 neu:
Bei Auflösung oder Aufhebung des Betriebs oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Betriebs an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Einrichtung zwecks Verwendung für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe und/oder die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Rhein-Kreis Neuss Kliniken wird öffentlich bekanntgemacht.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kreisordnung oder Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Landrat hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Grevenbroich, 08.08.2019
gez. Hans-Jürgen Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 15.08.2019 00:00 Uhr