Öffentliche Bekanntmachung der Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom 05.07.2023
Hinweis auf eine Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Kreises Neuss
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.06.2023 die Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom 05.07.2023 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung ist durch die Bereitstellung im Internet auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss erfolgt und kann unter der Internetadresse
www.rhein-kreis-neuss.de/bekanntmachung eingesehen und abgerufen werden.
Grevenbroich, 05.07.2023
Gez.
Petrauschke
Landrat
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von Kindern
in Kindertagespflege vom 05.7.2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 5 Abs. 6) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Grevenbroich, 05.07.2023
Gez.
Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 06.07.2023 13:42 Uhr