Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Neuss zur Übernahme des Theodor-Schwann-Kollegs, Weiterbildungskol-leg der Stadt Neuss in die Schulträgerschaft des Rhein-Kreises Neuss
Die zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Neuss getroffene öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 11.01.2024 gemäß § 24 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) genehmigt.
Die Veröffentlichung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und deren Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf erfolgte am 25.01.2024 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf (Nummer 4) und kann über die Internetadresse https://www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2024-01/Amtsblatt_2024_Nr_4.pdf eingesehen und abgerufen werden.
Die Vereinbarung wird gemäß § 24 Absatz 4 GkG NRW am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf wirksam.
Neuss/Grevenbroich, den 02.02.2024
Gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 08.02.2024 11:34 Uhr