Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für Sammelstellen von Elektrogeräten
Der Rhein-Kreis Neuss hat mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über eine gemeinsame Sammelstelle für Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten vom 29.03.2018 geschlossen.
Mit Verfügung vom 08.05.2018 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die öffentlich-rechtliche Vereinbarung gem. § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 S. 2 Nr. 1b des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.
Die Bekanntmachung der Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 22 vom 31.05.2018. Auf diese Bekanntmachung wird hiermit gem. § 24 Abs. 3 S. 2 GkG NRW hingewiesen.
Grevenbroich, 06.06.2018
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Landrat
Veröffentlicht am: 22.06.2018 00:00 Uhr