Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Wahl zum Kreistag des Rhein-Kreises Neuss
Gemäß § 45 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz gebe ich hiermit öffentlich bekannt, dass Frau Martina Hennesen, Kolpingstraße 70, 41462 Neuss, für Frau Astrid Maria Westermann in den Kreistag des Rhein-Kreises Neuss nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG) vom 7. November 2012 (GV. NRW. 2012 S. 548) einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I Seite 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden. Bei schriftlicher oder elektronischer Klageerhebung ist die Rechtsbehelfsfrist nur gewahrt, wenn die Klageschrift vor Ablauf der Monatsfrist bei Gericht eingegangen ist. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt.
Neuss/Grevenbroich, den 22.01.2019
Gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Landrat und Kreiswahlleiter
Veröffentlicht am: 23.01.2019 00:00 Uhr