Amtliche Bekanntmachung des Rhein-Kreises Neuss
Sicherheit |
Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung- gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW) vom 31.03.2010 (GV.NRW. S. 238) bekannt, dass die Jägerprüfung 2024 für Bewerber aus dem Rhein-Kreis Neuss am Montag, den 22. April 2024, 15.00 Uhr, in Grevenbroich mit dem schriftlichen Teil der Prüfung beginnt.
Am Mittwoch, den 24. April 2024 wird in Bedburg (Gürather Höhe) die Schießprüfung durchgeführt.
Die Termine für den mündlich-praktischen Teil der Jägerprüfung finden am Donnerstag, den 25. April 2024, ab 8.30 Uhr, in Grevenbroich statt. Wenn es die Zahl der Bewerber erfordern sollte, wird die mündlich-praktische Prüfung am Freitag, den 26. April 2024 fortgesetzt.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin des schriftlichen Teils der Prüfung beim Rhein-Kreis Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung-, 41515 Grevenbroich, Auf der Schanze 4, einzureichen.
Der Vordruck zur Anmeldung steht auch als Download-Datei auf den Internet-Seiten des Rhein-Kreises Neuss unter Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung (rhein-kreis-neuss.de) zur Verfügung.
Die Nachprüfung gemäß § 10 DVO LJG-NRW wird bei Vorliegen entsprechender Anträge am Mittwoch, den 28. August 2024 durchgeführt.
Neuss / Grevenbroich, den 12. Dezember 2023
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Amt für Sicherheit und Ordnung
Im Auftrag
gez.
Mertens
Kreisoberverwaltungsrat
Veröffentlicht am: 13.12.2023 10:59 Uhr