Jägerprüfung 2021
Amtliche Bekanntmachung des Rhein-Kreises Neuss
Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung- gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW) vom 31.03.2010 (GV.NRW. S. 238) bekannt, dass die diesjährige Jägerprüfung für Bewerber aus dem Rhein-Kreis Neuss am Montag, den 19. April 2021, 15.00 Uhr, in Grevenbroich mit dem schriftlichen Teil der Prüfung beginnt.
Die Termine der Schießprüfung und der mündlich-praktischen Prüfungen werden allen Teilnehmern der schriftlichen Jägerprüfung rechtzeitig mit zweimonatiger Frist bekannt gegeben.
Auf Grund der Coronasituation erfolgen diese Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt, um allen Prüflingen die Möglichkeit zu geben, Ausbildungslücken, die auf Grund des Lockdowns entstanden sind, nachzuholen.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin des schriftlichen Teils der Prüfung beim Rhein-Kreis Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung-, 41515 Grevenbroich, Auf der Schanze 4, einzureichen. Die Vordrucke zur Anmeldung stehen als Download-Datei auf den Internet-Seiten des Rhein-Kreises Neuss www.rhein-kreis-neuss.de unter der Rubrik „Formulare“ zur Verfügung.
Die Nachprüfung gemäß § 10 DVO LJG-NRW wird bei Vorliegen entsprechender Anträge in Abhängigkeit von den Terminen für die Schießprüfung und die mündlich-praktische Prüfung frühestens am Mittwoch, den 01. September 2021 durchgeführt.
Neuss / Grevenbroich, den 11. Januar 2021
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Amt für Sicherheit und Ordnung
Im Auftrag
gez.
Mertens
Kreisverwaltungsrat
Veröffentlicht am: 13.01.2021 11:53 Uhr