Hinweis auf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Berechnung und Geltendmachung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) von der Stadt Jüchen durch den Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 20.08.2021/09.09.2021 mit der Stadt Jüchen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Berechnung und Geltendmachung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) von der Stadt Jüchen durch den Rhein-Kreis Neuss geschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 11.11.2021 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 47 vom 25.11.2021. Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss / Grevenbroich, 26.11.2021
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 01.12.2021 07:12 Uhr