Hinweis auf die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Verfahrenslotsen nach § 10 b Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) auf den Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 11.12.2023 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII von den Städten Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch und Neuss geschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 01.02.2024 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 7 vom 15.02.2024. Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss / Grevenbroich, 19.02.2024
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 22.02.2024 14:32 Uhr