Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Kreis Neuss ohne die Stadt Neuss
Die Bodenrichtwerte 2021 und die Immobilienrichtwerte 2021 zum Stichtag 01. Januar 2021 sind gem. § 196 (1) BauGB in der zurzeit gültigen Fassung und gem. § 37 GrundWertVO NRW vom 8. Dezember 2020 in der zurzeit gültigen Fassung für die Städte Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und die Gemeinde Rommerskirchen durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Kreis Neuss ohne die Stadt Neuss am 02.03.2021und 04.03.2021 ermittelt und beschlossen worden.
Die aktuellen Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte wurden in digitaler Form auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung erfasst und werden automatisiert im amtlichen Informationssystem www.BORIS.NRW.de geführt und dargestellt.
Der aktuelle Grundstücksmarktbericht wurde in digitaler Form erfasst und kann ebenfalls unter www.BORIS.NRW.de kostenfrei eingesehen werden.
Des Weiteren werden die aktuellen Bodenrichtwerte im Internet auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss bereitstellt und können im Masterportal unter der Internetadresse maps.rhein-kreis-neuss.de/rknportale/geoportal eingesehen und abgerufen werden.
Darüber hinaus sind die Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktbericht auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für jedermann kostenlos einsehbar. Telefonische Auskünfte können unter den folgenden Nummern eingeholt werden (Telefon 02131 928 6230 / 6231 / 6232 / 6253).
Der Vorsitzende
des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
im Rhein-Kreis Neuss ohne die Stadt Neuss
gez.
Michael Fielenbach
Kreisvermessungsdirektor
Veröffentlicht am: 23.03.2021 14:09 Uhr