Amtliche Bekanntmachung des Rhein-Kreises Neuss
Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung- gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.1997 (SGV. NW. 793) bekannt, daß die Fischerprüfungen im Jahre 2022 am
15. März 2022, 21. Juni 2022 und 08. November 2022 stattfinden. Wenn es die Anzahl der zugelassenen Bewerber erfordern sollte, erfolgen auch am 14. März 2022, 20. Juni 2022 und 07. November 2022 Prüfungen.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Kreises Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung-, 41515 Grevenbroich, Auf der Schanze 4, einzureichen.
Die Vordrucke zur Anmeldung sind bei den Ordnungsbehörden der Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich und stehen als Download-Datei auf den Internet-Seiten des Rhein-Kreises Neuss www.rhein-kreis-neuss.de unter der Rubrik „Sicherheit“ zur Verfügung.
Hinweis:
Vorbereitungslehrgänge werden vom Rhein-Kreis Neuss nicht durchgeführt. Diesbezügliche Anfragen sind an die Fischereisportvereine zu richten.
Neuss/Grevenbroich, den 04. Oktober 2021
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
- Amt für Sicherheit und Ordnung-
Im Auftrag
gez.
Mertens
Kreisverwaltungsrat
Veröffentlicht am: 05.10.2021 09:29 Uhr