Amtliche Bekanntmachung des Rhein-Kreises Neuss vom 22.12.2022: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat am 14.12.2022 eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss beschlossen. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Gemäß § 5 Abs. 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen die vorstehende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss vom 22.12.2022 nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
- a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- c) der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
- d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Neuss/Grevenbroich, 22.12.2022
Gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 27.12.2022 09:57 Uhr