Amtliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat am 30.03.2022 eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss beschlossen. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Gemäß § 5 Abs. 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen die vorstehende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss vom 08.04.2022 nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Neuss/Grevenbroich, 08.04.2022
Gez.
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 11.04.2022 14:42 Uhr