Wasserrechtlichen Erlaubnis: Grundwasserentnahme Dülsweg 9, 40667 Meerbusch
Antrag der der Eheleute Beier, Drosselweg 13, 40667 Meerbusch auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück in 40667 Meerbusch, Dülsweg 9, Gemarkung Büderich, Flur 46, Flurstück 530 und die anschließende Einleitung in den Schackumer Bach zum Zwecke der Grundwasserhaltung.
Die Eheleute Beier aus Meerbusch haben für die geplante Entnahme von Grundwasser auf dem o.g. Grundstück und die anschließende Einleitung in den Schackumer Bach zum Zwecke der Grundwasserhaltung am 30.01.2016 einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach den §§ 8, 9 und 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gestellt.
Im Rahmen der beantragten Maßnahme sollen innerhalb von 42 Tagen aus max. 42 Spüllanzen bis zu 60.480 m³ (entspricht 60 m³/h und 1.440 m³/d) Grundwasser gefördert und anschließend in den Schackumer Bach eingeleitet werden. Diese Maßnahme dient der Trockenhaltung der Baugrube des Hausneubaus Dülsweg 9.
Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG – stelle ich fest, dass für das beantragte Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Die standortbezogene Vorprüfung im Einzelfall hat ergeben, dass von der beantragten Grundwasserhaltung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Die Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die entscheidungserheblichen Unterlagen können im Verwaltungsneubau, Auf der Schanze 4, Zimmer 1.67 (Untere Wasserbehörde – Frau Plaßky) eingesehen werden.
Neuss/Grevenbroich, 08.03.2016
Im Auftrag
Maus, Kreisamtsrätin
Veröffentlicht am: 09.03.2016 00:00 Uhr