Hauptsatzung: Änderung vom 23. März 2016 (Öffentliche Bekanntmachungen im Internet)
Präambel
Aufgrund von § 5 Absatz 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. 1994 S. 646) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss am 14. März 2016 folgende Änderung der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss beschlossen:
Artikel 1
§ 20 Absatz 1 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss wird wie folgt geändert und neu gefasst:
- Öffentliche Bekanntmachungen des Kreises, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden durch Bereitstellung im Internet vollzogen. Die Bereitstellung erfolgt unter folgender Internetadresse: www.rhein-kreis-neuss.de. Auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse ist in der
- Neuss-Grevenbroicher Zeitung und der
- Westdeutschen Zeitung – Neuss und Grevenbroich –
Artikel 2
Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung vom 23. März 2016 zur Änderung der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss vom 01.10.1996 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ver-letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Rhein-Kreis Neuss vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Grevenbroich, 23.03.2016
Petrauschke, Landrat
Veröffentlicht am: 29.03.2016 14:40 Uhr