Fischerprüfung
Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss, Amt für Sicherheit und Ordnung, gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.1997 (SGV. NW. 793) bekannt, daß die Fischerprüfungen im Jahre 2016 am 07./08. März 2016, 04./05. Juli 2016 und 24./25. Oktober 2016 stattfinden.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Kreises Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung-, 41515 Grevenbroich, Auf der Schanze 4, einzureichen.
Die Vordrucke zur Anmeldung sind bei den Ordnungsbehörden der Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich und stehen als Download-Datei auf den Internet-Seiten des Rhein-Kreises Neuss www.rhein-kreis-neuss.de unter der Rubrik "Bürgerservice-Formulare" zur Verfügung.
Hinweis
Vorbereitungslehrgänge werden vom Rhein-Kreis Neuss nicht durchgeführt. Diesbezügliche Anfragen sind an die Fischereisportvereine zu richten.
Neuss/Grevenbroich, den 28. Dezember 2015
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Amt für Sicherheit und Ordnung
Im Auftrag
Klein
Kreisverwaltungsdirektor
Veröffentlicht am: 11.01.2016 11:15 Uhr