Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadt Neuss durch den Rhein-Kreis Neuss
Hinweis auf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Neuss und dem Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadt Neuss durch den Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 06.07.2016 mit der Stadt Neuss eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadt Neuss durch den Rhein-Kreis Neuss geschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 03.08.2016 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1b des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 33 vom 18.08.2016.
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss / Grevenbroich, 22.08.2016
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Hans-Jürgen Petrauschke
Veröffentlicht am: 22.08.2016 00:00 Uhr