Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadt Meerbusch durch den Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 11.01./20.01.2016 mit der Stadt Meerbusch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadt Meerbusch durch den Rhein-Kreis geschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 29.01.2016 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1b des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt.
Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 6 vom 11.02.2016.
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss/Grevenbroich, 02.03.2016
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Petrauschke
Veröffentlicht am: 07.03.2016 00:00 Uhr