"Konsequenter Klimaschutz": Programm für Balkonkraftwerke ist ausgeschöpft
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Das Budget des Förderprogramms des Rhein-Kreises Neuss für sogenannte Balkonkraftwerke in Höhe von 100.000 Euro ist ausgeschöpft. Es können keine neuen Anträge mehr angenommen werden. Es gab Zuschüsse von 100 Euro pro Anlage beziehungsweise 300 Euro bei Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins. Insgesamt wurden 966 von 1023 Anträgen genehmigt.
„Mit dem erfolgreichen Förderprogramm haben wir einen Beitrag zum Klimaschutz und zum Ausbau der Photovoltaik geleistet. Dass sich so viele Menschen aus unserem Kreis dafür interessiert haben, zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Und ihn setzen wir konsequent fort“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Auch für den Strukturwandel im Rheinischen Revier sind solche Initiativen bedeutsam“, ergänzt Kreisdirektor Dirk Brügge. Schließlich sei der Weg weg von der Braunkohle und hin zu den Erneuerbaren unumkehrbar.
Mit seinem Förderprogramm für steckerfertige Photovoltaikanlagen – sie werden auch als Balkonkraftwerke, Mini-Solaranlagen oder Balkon-Solarmodule bezeichnet – unterstützte der Rhein-Kreis Neuss die Bürgerinnen und Bürger dabei, die regenerativen Energiequellen zu nutzen und ihre Energiekosten zu senken.
Nachdem die Bundesregierung das sogenannte Solarpaket I beschlossen hatte, konnten auch steckerfertige Photovoltaikanlagen mit bis zu 800 Watt Abgabeleistung des Wechselrichters, die an einen Stromkreis angeschlossen werden, gefördert werden. Zuvor war dies nur bis 600 Watt Leistung möglich. Dank der Regelungen können Balkonkraftwerke jetzt auch unbürokratischer ans Netz gehen. Wer eine solche Anlage installieren will, muss sie beispielsweise nicht mehr beim Netzbetreiber, sondern nur noch bei der Bundesnetzagentur anmelden.
Antragsberechtigt für das Förderprogramm des Rhein-Kreises Neuss waren Personen, die Mieter oder Eigentümer einer Wohneinheit in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus im Kreisgebiet sind. Die Anbringung steckerfertiger Photovoltaikanlagen konnte unterschiedlich gestaltet werden, zum Beispiel an der Hauswand, auf dem Rasen, der Garage oder dem Carport. Bei der Umsetzung und Entwicklung des Förderprogramms kooperierte der Kreis eng mit dem Technologiezentrum Glehn.