Eingeschränkte Nutzung von Wasser aus privaten Gartenbrunnen im Bereich des Westparks in Neuss-Grefrath
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Das Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss empfiehlt, Wasser aus privaten Gartenbrunnen im Bereich der Kleingartenvereine im Neusser Westpark eingeschränkt zu nutzen. Die Empfehlung, von der Förderung des Grundwassers abzusehen, besteht – unabhängig von der Menge – für folgende Zwecke: für die Nutzung als Trinkwasser, zur Lebensmittelzubereitung und zum Waschen von Obst oder Gemüse, für die Nutzung im Planschbecken oder in der Gartendusche, zur Verwendung in geschlossenen Räumen (etwa in Gewächshäusern), um eine Belastung der Atemluft zu vermeiden, und für die Bewässerung von Nahrungsmittelpflanzen und anderer Teile des Gartens.
Das Grundwasser im Bereich der Deponie Neuss-Grefrath und des östlich davon gelegenen Westparks ist mit Poly- und perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) belastet. Die dortige Belastung ist auf die Nutzung PFAS-haltiger Löschschäume zurückzuführen und wurde erstmalig durch das regelmäßige Grundwasser-Monitoring der Stadt Neuss festgestellt. Der betroffene Bereich befindet sich anliegend an das Autobahnkreuz Neuss-West westlich der A57 und nördlich der A46.
Ergänzend weist das Amt für Umweltschutz darauf hin, dass Brunnenwasser-Untersuchungen, bei denen nicht auch die Probennahme und die Befüllung der Probenahmegefäße von geschulten, fachkundigen Personen durchgeführt wurden, stark verfälschte Ergebnisse liefern können. Auch sind maßgebliche Parameter, die die örtliche Belastung charakterisieren, oftmals nicht bei einer angebotenen Standarduntersuchung enthalten. Dies kann zu Fehlinterpretationen der Untersuchungsbefunde führen. Aussagekräftige Untersuchungsergebnisse erhält man ausschließlich bei einer Probenahme und Analytik durch ein akkreditiertes Labor.
Darüber hinaus macht das Amt für Umweltschutz darauf aufmerksam, dass Brunnenbohrungen und Grundwasserentnahmen generell anzeige- oder erlaubnispflichtig sind. So kann auch sichergestellt werden, dass beim Fund einer Grundwasserverunreinigung im Einzugsbereich des Brunnens die Betroffenen zeitnah informiert werden. Zudem sind Brunnen durch ein zertifiziertes Brunnenbauunternehmen nach dem aktuellen Stand der Technik zu bauen. Interessierten wird deshalb dringend dazu geraten, sich bereits bei der Planung eines Gartenbrunnens oder anderer Wasserentnahmen direkt an die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss zu wenden. Weitere Informationen gibt es unter http://www.rhein-kreis-neuss.de/grundwasserfoerderung.