Rhein-Kreis Neuss informiert auf Homepage über Freiheits- und Schutzrechte in der EU
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Seit 30 Jahren gewährt die Europäische Union (EU) Bürgerinnen und Bürgern Freiheits- und Schutzrechte. So stellt das Recht auf Freizügigkeit sicher, dass alle EU-Bürger in einem anderen EU-Land eine Ausbildung machen, studieren, arbeiten und leben können. Außerdem gelten in allen EU-Ländern eine Fülle von Verbraucherschutzrechten. Dazu informiert der Rhein-Kreis Neuss auf seiner Homepage und in der Broschüre „30 Jahre Unionsbürgerschaft – Freiheits- und Schutzrechte in der EU“. Die kostenlose achtseitige Broschüre ist in den Bürger-Servicecentern in den Kreishäusern in Neuss und Grevenbroich erhältlich und kann ebenfalls beim Europabüro bestellt werden.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke weist darauf hin, dass die Unionsbürgerschaft zu den wichtigsten Errungenschaften der EU gehört: „Insbesondere in der derzeitigen weltpolitischen Situation ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger von der Zugehörigkeit zur EU profitieren. Die Vorteile reichen von offenen Grenzen über die Möglichkeit, unkompliziert einen Schüleraustausch zu machen, ein Jahr ins EU-Ausland zu gehen und dort zu arbeiten, bis hin zum Recht auf demokratische Teilhabe.“
So sind auch die Teilnahme an Kommunal- und Europawahlen sowie umfassende Beteiligungs- und Beschwerderechte mit der Unionsbürgerschaft verbunden. Darüber hinaus ist mit der Europäischen Versicherungskarte eine Gesundheitsversorgung nach den Bedingungen der Versicherten in dem EU-Gastland gewährleistet. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Behinderungen haben das Recht, mit allen bestehenden Beförderungsmitteln zu reisen und auf entsprechende kostenlose Unterstützung. Hinzu kommen umfassende Verbraucherrechte wie die Befreiung von Roaminggebühren und Schutzregelungen bei Reisen.
Eine Übersicht über die Unionsbürgerrechte mit Links zu weiteren Informationen findet sich in der Informationsbroschüre, die es in den Bürger-Servicecentern in Neuss und Grevenbroich gibt. Interessierte erhalten die wichtigsten Informationen unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/30-jahre-unionsbuergerschaft; sie können die Broschüre auch in elektronischer Form beim Europabüro per E-Mail unter europabuero(at)rhein-kreis-neuss.de bestellen.