Zusammenarbeit bei Strafverfolgung in der EU: stärkeres Mandat für Europol
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Europol, die EU-Agentur für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung, wird die EU-Staaten künftig noch besser dabei unterstützten können, Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen und neue Sicherheitsbedrohungen zu bewältigen. Das Europäische Parlament und der Rat der EU Staaten haben eine politische Einigung über ein stärkeres Mandat für die Agentur erzielt. Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas begrüßte die Einigung: „Europol werden die richtigen Instrumente und Garantien an die Hand gegeben, um die Polizeikräfte bei der Analyse von Massendaten zur Aufklärung von Straftaten und bei der Entwicklung bahnbrechender Methoden zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu unterstützen. Dies ist ein Beitrag zur Verwirklichung der Sicherheitsunion, dem weitere folgen werden.“
Europol brauche moderne Mittel zur Unterstützung polizeilicher Ermittlungen: „Das heute vereinbarte stärkere Mandat unterstreicht die weltweite Führungsrolle von Europol bei der Entwicklung neuer Technologien für die Strafverfolgung, bei der Zusammenarbeit mit Privatunternehmen zwecks Verhütung und Aufklärung von Straftaten und beim Schutz von Grundrechten wie dem Schutz personenbezogener Daten,“ so die für Inneres zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson.
Europol wird wirksam mit privaten Parteien zusammenarbeiten können. Die Aktualisierungen enthalten auch klare Regeln für die Verarbeitung großer und komplexer Datensätze und ermöglichen es Europol, neue Technologien zu entwickeln, die den Anforderungen der Strafverfolgung entsprechen. Diese Änderungen gehen einher mit einem verstärkten Datenschutzrahmen sowie einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht.
Das aktualisierte Mandat ermöglicht
- eine wirksame Zusammenarbeit mit privaten Parteien unter uneingeschränkter Einhaltung der Datenschutzanforderungen. Terroristen missbrauchen häufig die Dienste privater Unternehmen, um Freiwillige zu rekrutieren, Terroranschläge zu verüben und ihre Propaganda zu verbreiten. Im Rahmen seines überarbeiteten Mandats wird Europol personenbezogene Daten direkt von privaten Parteien erhalten und diese Daten analysieren können, um die Mitgliedstaaten zu ermitteln, die Ermittlungen zu den betreffenden Straftaten einleiten könnten. Diese Zusammenarbeit wird strengen Datenschutzanforderungen unterliegen;
- klare Regeln für die Analyse großer Datensätze (Massendaten, „Big Data“) durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen unter Wahrung der Grundrechte. Die Verarbeitung großer Datensätze ist ein fester Bestandteil der heutigen Polizeiarbeit, und Europol spielt eine wesentliche Rolle bei der Aufdeckung krimineller Handlungen, die bei den vom einzelnen Mitgliedstaat durchgeführten Analysen unentdeckt bleiben. Mit dem neuen Mandat wird Rechtsklarheit bezüglich der von Europol vorgenommenen Voranalyse von Massendaten geschaffen und zudem den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten Rechnung getragen.
- eine unterstützende Rolle Europols bei der Herausgabe von Informationsausschreibungen zu ausländischen terroristischen Kämpfern: Europol wird den Mitgliedstaaten künftig vorschlagen können, von Nicht-EU-Ländern übermittelte Informationen über Verdächtige und Straftäter, insbesondere über ausländische Kämpfer, in das Schengener Informationssystem einzugeben. Somit werden derartige Informationen den Beamten an den Außengrenzen und im Schengen-Raum direkt zur Verfügung stehen;
- eine verstärkte Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern, da Schwerkriminalität und Terrorismus oft Verbindungen haben, die über das Gebiet der Union hinausgehen;
- eine verbesserte Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft: Die Europäische Staatsanwaltschaft wird mittels eines Treffersuche-Abfrageverfahrens im Rahmen der geltenden Garantien indirekten Zugriff auf Europol-Daten über in ihre Zuständigkeit fallende Straftaten haben. Dies wird den strafrechtlichen Untersuchungen und den Strafverfolgungsmaßnahmen dienlich sein;
- eine neue Rolle Europols in Forschung und Innovation zwecks Ermittlung des Bedarfs an neuen Technologien für die Strafverfolgung und Ausrüstung der nationalen Strafverfolgungsbehörden mit modernen IT-Instrumenten zur Bekämpfung von Schwerkriminalität und Terrorismus;
- die weitere Verstärkung des Datenschutzrahmens von Europol, damit Europol weiterhin über einen der robustesten Datenschutzrahmen aller Strafverfolgungsbehörden weltweit verfügt, der zudem im Einklang mit den Datenschutzvorschriften der EU steht;
- eine verstärkte Beaufsichtigung von Europol mit erweiterten Befugnissen des Europäischen Datenschutzbeauftragten und des neu bei Europol eingesetzten Grundrechtsbeauftragten;
- eine verstärkte parlamentarische Kontrolle und Rechenschaftspflicht mit verstärkter Rolle des (für die Überwachung der Tätigkeiten Europols zuständigen) Gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschusses, welcher von einem beratenden Forum beraten wird.
Die Verordnung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden.
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