Große Nachfrage nach digitaler Infektionsschutzbelehrung des Rhein-Kreises Neuss: App ab sofort auch in Ukrainisch
Gesundheit |
Alle Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Lebensmitteln zu tun haben, müssen eine Hygienebelehrung nachweisen. Ganz gleich ob sie ehrenamtlich in der Schulcafeteria mitarbeiten oder zum Servicepersonal von Messen und Veranstaltungen gehören – in jedem Fall müssen sie die gesetzlich vorgeschriebene Schulung absolvieren. Im Rhein-Kreis Neuss sind dies jährlich rund 7.000 Personen. Während die Hygienebelehrung früher vor Ort im Kreishaus stattfand, kann diese heute bequem von zuhause oder unterwegs aus besucht werden. Möglich ist dies durch eine App-Entwicklung aus der hauseigenen Ideenschmiede des Rhein-Kreises Neuss.
Kunden des Kreisgesundheitsamtes können die im Volksmund häufig als „Gesundheitszeugnis“ bezeichnete Infektionsschutzbelehrung vollständig digital über ihr internetfähiges Smartphone oder Endgerät durchführen. Die Nachfrage ist enorm: In nur wenigen Wochen seit Start im April wurde die App des Rhein-Kreises Neuss bereits über 1.200 Mal erfolgreich genutzt. „Die Resonanz der Kundinnen und Kunden in der nachgelagerten Kundenbefragung ist durchweg positiv, zumal der Prozess von der eigentlichen Video-Belehrung über elektronisches Bezahlen bis hin zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses nahezu komplett digital erfolgt“, freut sich Landrat Hans-Jürgen Petrauschke über das neue Online-Serviceangebot seiner Kreisverwaltung. Und weil der Aufwand beim Kreis gesunken ist, profitieren die Bürger zusätzlich auch finanziell. Mit Einführung der App hat das Kreisgesundheitsamt die Verwaltungsgebühr auf den rechtlich vorgeschriebenen Mindestbetrag von 20 Euro gesenkt.
Zur Unterstützung geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer steht die Service-App des Kreises ab sofort auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung. „Viele Menschen, die vor dem schrecklichen Krieg in der Ukraine zu uns geflohen sind, wollen schnell eine Arbeit aufnehmen und benötigen deshalb unsere bestmögliche Unterstützung“, so IT-Dezernent Harald Vieten. „Insgesamt steht die App jetzt in acht Sprachversionen zur Verfügung“, ergänzt Projektleiter Robert Russ aus der Stabstelle Digitalisierung. Die gemeinsam mit dem Kreisgesundheitsamt entwickelte App kann von allen volljährigen Personen mit Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss genutzt werden. Sie ist für Apple- und Android-Endgeräte unter dem Suchbegriff „IfSG-Belehrung“ in den Stores kostenlos erhältlich.
Neben der App wird in Kooperation mit dem Technologiezentrum Glehn (TZG) bereits seit mehreren Jahren eine Online-Belehrung angeboten, die von zuhause aus nach vorheriger Anmeldung absolviert werden kann. Auch sie wird unter anderem in Ukrainisch angeboten. Weitere Informationen zur Infektionsbelehrung per App und Online-Belehrung beim Rhein-Kreis Neuss gibt es unter diesem Link: http://onelink.to/ifsg.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (05.08.2022) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.