Geflüchtete sollen sich nach Ankunft anmelden
Politik |
Geflüchtete aus der Ukraine sollen sich unmittelbar nach ihrer Ankunft in den Einwohnermeldeämtern der Stadt oder Gemeinde des Aufenthaltsortes anzumelden. Hierum bitten die Stadt- und Gemeindeverwaltungen gemeinsam mit dem Kreis. Dies gilt dabei unabhängig von einem möglichen Bezug von Sozialleistungen.