Verpasster Impftermin wegen extremer Wetterlage kann am Dienstag nachgeholt werden
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Die extreme Wetterlage hat auch Auswirkungen auf den Start der Impfzentren in Nordrhein-Westfalen. Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat daher festgelegt, dass diejenigen, die für Montag, den 8. Februar, einen Impftermin in einem der landesweiten Impfzentren haben und witterungsbedingt nicht in der Lage sind, diesen Termin wahrzunehmen, ihn am Dienstag, dem 9. Februar, nachholen können. Dies ist dann zur gleichen Uhrzeit wie zum ursprünglichen Termin am Montag möglich. Das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss ist darauf eingestellt.
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