Rhein-Kreis Neuss: Weiterhin nur mit Termin ins Straßenverkehrsamt
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Wer zum Beispiel ein Auto im Straßenverkehrsamt anmelden will, kann dies weiterhin nur mit Termin erledigen. Auch wenn in vielen Bereichen die Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavrius gelockert worden sind, hält der Rhein-Kreis Neuss aktuell weiter an der Terminvergabe fest. Darauf weist Ulrike Holz, Leiterin des Straßenverkehrsamtes, hin und betont, dass so sichergestellt werden kann, dass auch im Wartebereich immer ausreichend Abstand eingehalten werden kann. „Für die Kunden hat dies aber vor allem den Vorteil, dass Wartezeiten vor Ort fast komplett entfallen“, berichtet sie.
Außerdem werden Kunden gebeten, ihren Termin zeitnah zu stornieren, wenn sie diesen nicht mehr benötigen. „Nur dann stehen diese freien Kapazitäten anderen Bürgern zur Verfügung“, erläutert Holz und fügt hinzu: „Wir stellen in der Regel täglich vormittags, teilweise bereits vor 8 Uhr, noch weitere Termine für denselben Tag ein, um flexibel reagieren zu können.“ So finden Kunden im Online-Portal neben langfristig buchbaren Terminen meist auch tagesaktuelle Termine.
Als weiteren Service bietet das Straßenverkehrsamt an, bestimmte Anliegen wie etwa alle Angelegenheiten rund um Fahrerlaubnisse per Post zu erledigen. Wer ein Auto abmelden will, kann dies über das internetbasierte Kfz-Portal erledigen – wenn das Fahrzeug ab 2015 zugelassen wurde.
Kunden des Straßenverkehrsamtes können sich vorher auf der Internet-Seite des Kreises über den Link www.rhein-kreis-neuss.de/sva oder in der App „Mein StVA“ des Rhein-Kreises Neuss informieren. Hier erfahren sie unter anderem, welche Dokumente sie für das jeweilige Anliegen benötigen. Zur Terminvergabe im Straßenverkehrsamt geht es unter diesem Link: www.rhein-kreis-neuss.de/rundumsauto.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (16.06.2021) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.